Treppenbreite – Normen und Maße für den Treppenbau
Was ist die ideale Treppenbreite?
Abgesehen von Bungalows, gibt es nur wenige Gebäude, die ganz ohne Treppen auskommen. Die Treppenkonstruktion nimmt in der Bauplanung für gewöhnlich einen gewissen Raum ein, wobei es so einiges zu beachten gibt. So müssen zum Beispiel hinsichtlich der Treppenbreite verschiedene Regelungen berücksichtigt werden. Nachfolgend werden die wichtigsten Vorgaben und Maße, die beim Treppenbau gelten, erläutert.
Sinn und Zweck von Vorschriften zur Treppenbreite
Als Bauherr gibt es kaum etwas, das die Nerven stärker beansprucht als die zahlreichen geltenden Richtlinien und Normen. Doch diese existieren nicht ohne Grund! Vordergründig dienen die Bestimmungen der Sicherheit und haben somit eine klare Daseinsberechtigung. Deshalb ist es unerlässlich, sich im Rahmen der Bauplanung intensiv mit den geltenden Regelungen auseinanderzusetzen.
Welche Treppenbreite sieht die DIN 18065 vor?
Die Norm DIN 18065 beinhaltet die Vorschriften im Hinblick auf die Treppenbreite und legt fest, welche Breite mindestens eingehalten werden muss. Dabei wird hauptsächlich hinsichtlich des Verwendungszwecks der Treppe unterschieden. Folgende Mindestmaße gelten laut DIN 18065:
- Gebäude mit bis zu zwei Wohneinheiten à 50 cm
- Zugang zu einem Keller, der nicht als Aufenthaltsraum dient à 50 cm
- Zugang zu einem Dachraum, der nicht als Aufenthaltsraum dient à 50 cm
- Standardmäßige Einfamilienhäuser à 80 cm
- Maisonettewohnungen à 80 cm
- Andersartige Gebäude mit maximal 150 Nutzern à 100 cm
- Hochhäuser mit bis zu 150 Nutzern à 125 cm
- Öffentliche Gebäude, zum Beispiel Krankenhäuser und Schulen à 120 cm – 150 cm
- Andersartige Gebäude und Hochhäuser pro weitere 150 Nutzer à zusätzlich 100 cm
Auch wenn die DIN 18065 in den meisten Bundesländern gilt, können vereinzelt Sonderregelungen vorliegen. Aus diesem Grund sollte die Sachlage vor Beginn der Planung mit der zuständigen Baubehörde besprochen werden.
Treppenbau: Weitere wichtige Maße
In Bezug auf die Treppenkonstruktion müssen neben der Treppenbreite unter anderem folgende Maße und Vorschriften bedacht werden:
- Steigungsverhältnis à meist 17/29 oder 18/27
- Handlaufhöhe à 90 cm – 120 cm
- Abstände zwischen Gestängen am Handlauf à maximal 12 cm
- Treppenauftritt à 23 cm – 37 cm
- Treppenpodeste und Treppendurchgang
- Gleichbleibender Stufenabstand
Im Einzelfall können auch diese Angaben abweichen, sodass es sich dringend empfiehlt, vor Konstruktionsbeginn genaue Informationen bei der Baubehörde einzuholen.
3 Tipps: Die ideale Treppenbreite finden
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Vorsicht ist besser als Nachsicht
Wir können es nicht oft genug betonen: Wer seine Treppen einfach drauflos baut, muss damit rechnen, dass das Ganze nach hinten los geht. Deshalb gilt: Informieren geht über Ausprobieren!
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Breitere Treppen für mehr Komfort und Sicherheit
Das Mindestmaß kann zu jeder Zeit überschritten werden. Bauherren von Einfamilienhäusern entscheiden sich, unter Berücksichtigung der Aspekte Komfort und Sicherheit, beispielsweise zumeist für eine Treppenbreite von über 80 cm.
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Besondere Umstände bedenken
Beim Treppenbau sollten auch weniger alltägliche Situationen bedacht werden. So erleichtert eine breite Treppe zum Beispiel das stockwerkübergreifende Transportieren von Möbelstücken.