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Notargebühren berechnen
Wer sich heutzutage eine Immobilie kaufen möchte, muss einiges an sogenannten Kaufnebenkosten kalkulieren. Dazu zählen unter vielem anderen auch die Notargebühren sowie die Gebühren für Grundbuchamt und Eintragungen von Hypotheken im Grundbuch. Warum wird beim Immobilienkauf allerdings ein Notar benötigt, welche Aufgaben hat er zu erfüllen und vor allem, wie hoch sind die Kosten und Gebühren für eine solche Dienstleistung? Und was kann man tun, um von Gebühren und Kosten nicht aufgefressen zu werden?
Grundsätzlich muss in Deutschland jeder Kauf eines Hauses, einer Wohnung, eines Grundstücks, aber auch der Kauf von Industriegebäuden notariell beglaubigt werden. Dies bedeutet, dass sich die Vertragspartner, also Käufer und Verkäufer, bei einem Notartermin über die Details des Kaufvertrages verständigen. Dabei kommt dem Notar die Aufgabe zu, die beiden Vertragsparteien über alle Vorteile und Risiken, die mit dem Verkauf und Kauf zusammenhängen, umfassend aufzuklären. Der Notar tritt hiermit in der Funktion auf, dass er die Vertragspartner unabhängig berät und auf eventuelle Fallstricke aufmerksam macht (auch auf die, die erst in der Zukunft eintreten könnten). Dieser Termin wird vom Verkäufer und Käufer wahrgenommen, zuvor stellen sie dem Notar oder seinen Gehilfen alle kaufrelevanten Daten und Fakten zur Verfügung. Hierzu gehören unter anderem auch die persönlichen Angaben der Vertragspartner, aber selbstverständlich auch alle Informationen zur Immobilie. Diese müssen von den Vertragsparteien beschafft und dem Notarbüro zur Verfügung gestellt werden. Aus diesen Angaben erstellt der Notar dann den Kaufvertrag, der beim persönlichen Termin mit den Vertragspartnern umfassend besprochen wird.
Tipp: Wenn ein Makler in das Kaufvorhaben involviert ist, übernimmt dieser zumeist alle mit dem Notartermin verbundenen Aufgaben. Ebenfalls vereinbart dieser dann zumeist den Notartermin, er ist beim Termin selbst zugegen und bereitet die Käufer und Verkäufer bereits zuvor umfassend auf die Zusammenkunft mit dem Notar vor. Lassen Sie in dem Fall die Dokumente vorab genau prüfen. Die Makler gucken natürlich, das alles schnell vonstatten geht, denn umso schneller ist dessen Provision auf dem Konto. Also lassen Sie sich nicht hetzen und nehmen Sie sich Zeit.
Beamtendeutsch beim Notar – was nun?
Viele werden sich nur fragen, inwieweit sie ein solches Vertragswerk überhaupt inhaltlich in Gänze verstehen und nachvollziehen können. Denn bei einem Vertrag, der von einem Juristen (um diesen handelt es sich schließlich bei einem Notar) verfasst und ausgearbeitet worden ist, müssen doch ganz bestimmt eine ganze Menge Fachbegriffe aus der Juristerei auftauchen? Keine Sorge, der Notar ist beim Termin, bei dem der Kaufvertrag geschlossen wird, verpflichtet, allen Parteien die zugegen sind auf alle Fragen in normal verständlichem Deutsch zu antworten. Je nachdem inwieweit Käufer und Verkäufer mit der Materie bereits vertraut sind, sollte man auf jeden Fall genügend Zeit für den Termin einplanen. Übrigens ist der Notar ohnehin dazu verpflichtet den Kaufvertrag langsam und gut hörbar vorzulesen.
Aber Achtung: Alle Vertragspartner müssen der deutschen Sprache in üblichem Maße mächtig sein, ansonsten muss ein Dolmetscher beim Termin hinzugezogen werden!
So setzen sich die Kosten für Notar und Grundbuch genau zusammen
Für diese Arbeit lässt sich der Notar selbstverständlich auch entlohnen. Im Normalfall übernimmt der Käufer die gesamten Kosten und in den meisten Fällen werden diese aus dem vorhandenen Eigenkapital bezahlt. Wobei sich über die Angemessenheit des Notarhonorars streiten lässt. So wird dem Käufer, wenige Tage nach vollzogener Unterschrift auf dem Kaufvertrag, vom Notarbüro eine Rechnung übersandt. Hierbei sollte man in etwa mit einem Betrag von 1,5% aus der protokollierten Kaufsumme der Immobilie kalkulieren. Darüber hinaus entstehen in diesem Zusammenhang noch weitere Kosten. Für die Eintragung der Grundschuld beim Grundbuchamt, eventuellen Änderungen, Neueintragungen von Hypotheken und der Löschung von noch bestehenden Hypothekeneintragungen, sollte man weitere 0,5 % an Kosten einkalkulieren. Somit ist es ratsam, wenn Immobilienkäufer bereits beim Abschluss der Baufinanzierung für ihr Kauf- oder Neubauvorhaben rund 2 % aus der ins Grundbuch einzutragenden und vom Notar zu protokollierenden Kaufpreissumme beiseitelegen.
Tipp: Wem die Gebühren für Grundstückskauf usw. jetzt schon zu viel und zu hoch sind, sollte lieber ein Fertighaus bauen. Nicht nur wegen der kürzeren Bauzeit, sondern vor allem wegen der Festpreisgarantie.
Übrigens: Nach dem Notar sollten die Bauherren dann erstmal unseren Youtube-Channel von Fertighausexperte besuchen. Dort gibt es eine ganze Menge sehr wertvoller Tipps, wie es dann weitergeht.
FAQs zum Thema Notargebühren
Wie werden Notargebühren und Notarkosten berechnet?
Die Berechnung der Notargebühren und Notarkosten erfolgt auf der Grundlage des Gerichts- und Notarkostengesetzes (GNotKG) in Deutschland. Die Gebühren richten sich in der Regel nach dem Geschäftswert, der vom Notar anhand des Kaufpreises oder des Grundstückswerts ermittelt wird. Es gibt verschiedene Gebührentabellen und -sätze für unterschiedliche notarielle Leistungen. Zusätzlich zu den Gebühren können auch Auslagen wie beispielsweise die Kosten für beglaubigte Kopien oder Grundbuchauszüge anfallen.
Können die Notargebühren und Notarkosten verhandelt werden?
Die Notargebühren und Notarkosten sind gesetzlich festgelegt, sodass sie im Allgemeinen nicht verhandelbar sind. Die Gebühren werden nach dem GNotKG berechnet, und der Notar ist verpflichtet, diese Gebühren einzufordern. Es besteht jedoch die Möglichkeit, dass der Notar für bestimmte Leistungen individuelle Vereinbarungen treffen kann, wenn beispielsweise umfangreiche rechtliche Beratung oder zusätzliche Dienstleistungen erforderlich sind.
Wie hoch sind in der Regel die Notargebühren und Notarkosten beim Hausbau?
Die Höhe der Notargebühren und Notarkosten hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie dem Geschäftswert des Kaufvertrags oder des Grundstücks, dem Arbeitsaufwand des Notars und der Art der notariellen Leistungen. Als grobe Orientierung kann man sagen, dass die Notargebühren beim Hausbau üblicherweise im Bereich von einigen tausend Euro liegen. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die genauen Kosten von Fall zu Fall unterschiedlich sein können.
Fallen auch nach dem Hausbau noch Notarkosten an?
Nach dem Hausbau können unter Umständen weitere notarielle Leistungen erforderlich sein, die mit zusätzlichen Notarkosten verbunden sind. Dazu können beispielsweise die Errichtung eines Testaments, die Übertragung von Grundstücken oder die Änderung von Eigentumsverhältnissen gehören. Auch bei der Beurkundung von Bauabnahmen oder der Aufteilung von Eigentumsanteilen in einer Eigentümergemeinschaft können Notarkosten entstehen. Es ist ratsam, sich bei Bedarf direkt mit einem Notar in Verbindung zu setzen, um die genauen Kosten für diese Leistungen zu ermitteln.
Als Experte für den Fertighausbau widmet sich Tobias Beuler, der Gründer von Fertighausexperte, allen Fragen rund um Ihr Bauprojekt.
Technisch ausgebildet von der HWK, kaufmännisch ausgebildet von der IHK und weitergebildet im WBZ der Universität St. Gallen sowie vom Bundesverband deutscher Fertigbau, begleitet Tobias Beuler seit 2000 europaweit den Auf- und Ausbau von Fertighäusern. Nachdem er jahrelang selbst auf Baustellen tätig war, bietet er sein Insiderwissen über Fertighausexperte.com seit 2018 an, um Andere bei Ihren Fertigbauprojekten zu unterstützen und ist in TV und Print als Bauexperte bekannt. Mit seinem Buch “Bau keinen Scheiss” ist er seit Juli 2024 auch Spiegel Bestseller Autor.
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2 Kommentare
Klasse !
Ein gern gelesener Beitrag welchen du veröffentlicht hast.
Es ist nicht so einfach zu diesem Thema im Internet was zu finden.Und
schon was dazu gelernt!
Vielen Dank für dein Feedback!
Gruß
Tobi