Baumängel – Das gilt es zu beachten

Erfahrungen & Bewertungen zu Tobias Beuler

Was sind Baumängel?

Ganz egal, ob es sich um ein herkömmliches Stein auf Stein gemauertes Haus oder um ein Fertighaus handelt – wenn die Baufirma Fehler am oder im Bau macht oder es werden Arbeiten nicht korrekt ausgeführt, müssen Bauherren das nicht so einfach hinnehmen. Grundsätzlich empfiehlt sich zunächst das formlose Gespräch mit dem Haushersteller. Sollte dies allerdings nichts fruchten, kommen Bauherren um eine Mängelrüge nicht herum. Dies ist dann die einzig richtige Vorgehensweise um Mängel am Haus zu reklamieren und deren Beseitigung zu fordern.

Doch das Wichtigste vorab: der allerbeste Filter um Mängel zu vermeiden, ist immer noch die Wahl des richtigen Hausanbieters sowie eine professionelle Baubegleitung. Hier sind Fertighausbauherren übrigens im Vorteil, wenn Sie mit einem guten Anbieter bauen. Denn dann sind maximal 3 Termine nötig, wenn man sich einen auf Fertighäuser spezialisierten Experten holt. Bei Massivhäusern muss in der Regel jedes Gewerk geprüft werden. Baut man hingegen ein schlüsselfertiges Holzhaus mit Festpreisgarantie, gibt man entsprechend weniger für die Baubegleitung aus. Warum, erfahren Sie in vielen unserer Podcasts und Youtube-Videos. Einfach nach Fertighausexperte suchen ???? Aber zurück zum Thema Mängel.

Fehler bei der Dämmung oder sonst wo am Haus – Mängelrüge als probate Lösung

Sei es eine mangelnde Abdichtung an den Fenstern, Fehler bei der Dämmung und vielleicht sogar Risse an der Fassade oder im Mauerwerk – diese Mängel sind leider nicht die einzigen, die beim Hausbau vorkommen können. Nun, das ärgert wohl jeden, deshalb muss man allerdings nicht gleich verzweifeln. Bei Pfusch am Bau haben Bauherren grundsätzlich ein Recht auf Nachbesserung durch den Handwerker. Dies ist dann auch der Grund dafür, dass der Bauherr schnell handeln muss. Hier kann ein unabhängiger Bauherrenberater oder fertighausexperte eine wichtige Hilfe sein.

Mängelrüge, Baumangel, Mängelbeseitigung

Ein Baumangel liegt immer dann vor, wenn Arbeiten am Bau nicht korrekt, nicht vollständig oder aber nicht funktionsfähig durchgeführt wurden. Hierfür maßgeblich ist, was in der jeweiligen Baubeschreibung, dem Vertrag, vereinbart wurde. Sofern die Baufirma beispielsweise eine Buchenholztreppe einbaut, obwohl im Vertrag von einer Eichentreppe die Rede ist, so ist das ein Mangel. Selbstverständlichkeiten – etwa die Verwendung von frostsicheren Fliesen für die Terrasse – müssen jedoch nicht extra vertraglich geregelt werden. In solchen Fällen geht man von allgemein anerkannten Regeln aus, die die Technik mit sich bringt.

Die Mängelrüge – auch Mängelanzeige genannt – ist dafür vorgesehen, dass der Bauherr dem Bauunternehmer schriftlich den Sachverhalt, also den Baumangel, mitteilt. Wie genau Bauherren dabei vorgehen sollten, wird im § 634 und § 635 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), genau geregelt.

So gehen Sie bei Baumängeln vor

Wer Fehler und Mängel bereits frühzeitig entdeckt, hat die deutlich besseren Karten bei der Aufforderung zur Nacherfüllung. Genau aus diesem Grund ist es sehr wichtig, dass Bauherren ihre Baustelle in regelmäßigen Abständen besuchen und auch kontrollieren. Der späteste Zeitpunkt, um richtig hinzuschauen, ist der bei der Bauabnahme. Denn hier gilt die Devise – wenn ein Mangel erst zu einem erheblich späteren Zeitpunkt auffällt, muss der Bauherr beweisen, dass er nicht selbst für den Schaden/Mangel verantwortlich ist, sondern das Bauunternehmen. Aus diesem Grund ist es sehr lohnend stets einen Baubegleiter mit viel Sachverstand hinzuzuziehen. Geht es dabei um den Bau eines Fertighauses, steht Ihnen das Fertighausexperte-Team mit Rat und Tat zur Seite.

Wichtig: keine Reparaturversuche in Eigenregie!

Eines sollten Bauherren auf keinen Fall tun und das ist der Versuch, den Mangel selbst beheben zu wollen. Der Grund dafür liegt in der Tatsache begründet, dass so unter Umständen Beweise vernichtet werden könnten. Im schlimmsten Fall steht nachher sogar die Behauptung im Raum, der Bauherr hätte den Mangel durch sein unsachgemäßes Hantieren selbst verursacht – oder zumindest den bestehenden Schaden noch „verschlimmbessert“.
Aus diesem Grund sollten Auftraggeber stets folgende Veranlassungen treffen, wenn es um Baumängel geht:

 

Der Baumangel muss dokumentiert werden

Besonders wichtig ist es, Baumängel mittels Fotos sofort nach ihrer Entdeckung zu dokumentieren und Überblickfotos und Nahaufnahmen mit einem aufgelegten Zollstock zu versehen. Weiterhin ergibt es Sinn, einen Sachverständigen heranzuziehen oder Zeugen mit ins Boot zu holen.

Die Anfertigung einer Mängelrüge

Sobald die Mängelanzeige verfasst ist, muss zeitnah deren Versand erfolgen – und zwar per Einschreiben mit Rückschein. In der Regel gelten 14 Tage als eine angemessene Frist zur Beseitigung der Mängel. Wenn diese Maßnahme nicht fruchtet, sollte ein Fachanwalt hinzugezogen werden.

Der Bauherr behält Geld zurück

Sofern Mängel am Objekt festgestellt werden, hat der Auftraggeber das Recht, einen angemessenen Teil der Rechnung in angemessener Weise zurückzubehalten – hierbei ist eine Größenordnung vorgesehen, die sich in rund der zweifachen Höhe der Mängelbeseitigungskosten bewegt – und zwar so lange, bis der oder die Fehler behoben sind.

Der Bauherr setzt eine Nachfrist

Als eine letzte Chance kann der Auftraggeber eine entsprechende Nachfrist setzen. Diese sollte die unmissverständliche Aufforderung beinhalten, dass in dieser Zeitspanne nachgebessert werden muss.

Als letztes Mittel: die gesetzlich verbrieften Rechte wahrnehmen

Wenn dann auch die gesetzte Nachfrist verstreicht, ohne, dass der Handwerker die Nachbesserung durchgeführt hat, stehen dem Bauherrn unterschiedliche Möglichkeiten der Selbstvornahme zu: so kann er beispielsweise einen anderen Handwerksbetrieb beauftragen, die Mängelbeseitigung vorzunehmen. Darüber hinaus kann der Auftraggeber auch eine Minderung der Vergütung vornehmen und wenn die Mängel ganz erheblich sind, den kompletten Vertragsrücktritt vollziehen. Dabei ist auch eine Schadensersatzforderung möglich – falls die verzögerte Fertigstellung etwa zu Mehraufwendungen oder anderweitigen finanziellen Verlusten führt – wie der Mietzahlung für eine Ersatzwohnung.

Wenn es zum Streitfall kommt: vor Gericht ein Beweisverfahren anstreben

Sofern der Bauherr dem Bauunternehmen einen Mangel am zur Disposition stehenden Objekt gemeldet hat und gleichfalls eine gesetzte Nachfrist verstrichen ist, kommt er in der Regel um eine juristische Auseinandersetzung kaum herum. Dies ist dann auch spätestens der Zeitpunkt, an dem der Geschädigte einen Rechtsberater aufsuchen sollte. Zusammen mit einem Anwalt lässt sich dann zunächst eine Schlichtung anstreben. Wenn dies nicht weiterführt und der Gang zum Gericht nötig wird, kann ein selbstständiges Beweisverfahren, so der Name, angestrebt werden.

Bei diesem Verfahren handelt es sich um eine rechtssichere Dokumentation der Beweisaufnahme. Für die Richtigkeit der Angaben ist der Bauherr, zusammen mit seinem Anwalt, selbst verantwortlich. Eine solche Maßnahme ist deshalb so wichtig, weil ansonsten unter Umständen wichtige Beweise, zum Beispiel durch einen Baufortschritt, vernichtet werden könnten. Damit die Fehler und Mängel für ein anzustrebendes Beweisverfahren ausreichen, genügt es beileibe nicht, lediglich ein paar Bilder zu machen. Hierzu muss auf jeden Fall ein Bausachverständiger hinzugezogen werden, beauftragt vom Bauherren oder dessen Rechtsbeistand.

Die Mängelrüge nach bereits erfolgter Bauabnahme

Handwerkerfehler werden in manchen Fällen erst dann sichtbar und offenbaren sich dem Bauherrn, wenn bereits alle Arbeiten bezahlt und auch abgenommen worden sind. Auch in diesen Fällen kann der Bauherr auf eine Beseitigung der Mängel bestehen. Dies ist in den gesetzlichen Gewährleistungsrechten festgelegt. Hier wurde eine 5 – jährige Frist festgelegt. Diese beginnt immer erst nach Bauabnahme und gilt ab dem Zeitpunkt des Vertragsabschlusses, wenn dieser nach dem BGB, dem Bürgerlichen Gesetzbuch, abgeschlossen wurde. Wenn allerdings der Vertrag nach Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen, Teil B, geschlossen wurde, dann beträgt die Frist lediglich vier Jahre.

Info: wenn es sich um private Bauverträge handelt, dann werden üblicherweise die BGB-Regelungen angewandt. Sofern der Vertrag jedoch nach VOB abgeschlossen werden soll, dann muss dem Bauherr zuvor der komplette VOB/B-Text ausgehändigt werden. Dieses Vertragsrecht wird in den meisten Fällen von Fertighausanbietern angewandt. Gleichzeitig ist der Werkunternehmer zwingend dazu verpflichtet den Kunden auf die verkürzte Gewährleistungspflicht hinzuweisen.

Wer sich für ein Fertighaus entscheidet, ist von der Thematik der Mängelrüge nicht so oft betroffen, wie dies beim klassischen Hausbau der Fall ist. Dies liegt ganz einfach in der Natur der Sache begründet. Denn insgesamt sind es rund 30 Gewerke am herkömmlichen Bau, die nicht wiederholend einheitlich koordiniert werden, wie es beim Fertigbau der Fall ist – hier kommt es eher auf die Rohbaukontrolle an, um spätere Mängel zu vermeiden.

Eines ist jedoch bei beiden Hausbauweisen identisch. In dem Moment, in dem die Bezahlung der Rechnung erfolgt ist, kann der Kunde selbstverständlich nach wie vor dem Handwerksbetrieb/Haushersteller den Mangel im Rahmen einer schriftlichen Mängelrüge anzeigen und eine fristgerechte Beseitigung fordern. Allerdings ist eine Zurückhaltung des Honorars jetzt nicht mehr möglich, dieses wurde ja bereits bezahlt.

Tipp: letztendlich kommt es also auf die Wahl des Anbieters an, damit man sich eben nicht wegen Mängel streitet, sondern diese gemeinsam mit dem Bauleiter des Hausbauers und dem Bausachverständigen auf Augenhöhe verhandelt.

Baumängel Impressionen

Im Folgenden finden Sie eine Bildstrecke von Mängel, die mir über die Jahre untergekommen sind. Hieran können Sie typische Fehler erkennen, die gemacht werden. Die Bilder können Ihnen vielleicht dabei helfen, Baufehler auf der eigenen Baustelle zu entdecken.

FAQs zum Thema Baumängel

Baumängel sind Fehler oder Defekte, die während des Bauprozesses entstehen und die Funktionalität, Sicherheit oder Ästhetik eines Gebäudes beeinträchtigen können. Sie können verschiedene Bereiche betreffen, wie etwa die Konstruktion, Elektrik, Sanitärinstallationen oder die Gebäudehülle.

Die Verantwortlichkeit für Baumängel kann je nach den vereinbarten Vertragsbedingungen zwischen den beteiligten Parteien variieren. In der Regel liegt die Verantwortung während des Bauprozesses beim Bauunternehmer, während der Bauherr dafür verantwortlich ist, Baumängel rechtzeitig zu erkennen und zu melden.

Baumängel können durch regelmäßige Inspektionen und Überprüfungen während des Bauprozesses sowie nach Fertigstellung des Gebäudes erkannt werden. Es ist wichtig, dass Bauherren und Auftraggeber qualifizierte Fachleute, wie etwa Architekten oder Sachverständige, hinzuziehen, um Baumängel zu identifizieren.

Wenn Sie Baumängel entdecken, sollten Sie diese so früh wie möglich schriftlich dem Bauunternehmer oder der zuständigen Partei melden. Dokumentieren Sie die Mängel mit Fotos und Beschreibungen. Abhängig von den Vertragsbedingungen kann es erforderlich sein, einen Sachverständigen hinzuzuziehen oder rechtliche Schritte einzuleiten, um die Mängel zu beheben oder Schadenersatz zu erhalten.

FAQs zum Thema Amerikanische Häuser

Autor Tobias Beuler

Aktualisiert: 05.06.2021

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Als Experte für den Fertighausbau widmet sich Tobias Beuler, der Gründer von Fertighausexperte, allen Fragen rund um Ihr Bauprojekt.

Technisch ausgebildet von der HWK, kaufmännisch ausgebildet von der IHK und weitergebildet im WBZ der Universität St. Gallen sowie vom Bundesverband deutscher Fertigbau, begleitet Tobias Beuler seit 2000 europaweit den Auf- und Ausbau von Fertighäusern. Nachdem er jahrelang selbst auf Baustellen tätig war, bietet er sein Insiderwissen über Fertighausexperte.com seit 2018 an, um Andere bei Ihren Fertigbauprojekten zu unterstützen und ist in TV und Print als Bauexperte bekannt.


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