Die Bauausführung beim KfW Effizienzhaus ist entscheidend
Auch heute noch wird das KfW-Effizienzhaus 40 ab und an in seiner früheren Kurzform “KfW-Haus 40” genannt. Aber Achtung – diese Bezeichnung kann schnell zu einer Fehlannahme führen. Denn früher war mit einem “KfW-40-Haus”, ein älterer, nicht mehr aktueller Förderstandard der KfW gemeint. Zu dieser Zeit stand die Zahl 40 allerdings noch für einen völlig anderen Begriff, denn es handelte sich um den auf den Quadratmeter bezogenen jährlichen Wärmebedarf von 40 Kilowattstunden (kWh). Beim neuen KfW-Effizienzhaus 40 liegt der Standard deutlich niedriger, und zwar unter der Marke von 30 kWh. Damit ein solch hoher Grad an Energieeinsparung erreicht werden kann, ist beim Hausbau, neben einer luftdichten Ausführung der Gebäudehülle, auch eine sehr gute Dämmung vonnöten. Dabei sind es oft Wärmebrücken, über die wertvolle Energie entweichen könnte, daher gilt es diese auf jeden Fall auszuschließen. Alle, die sich mit der Absicht tragen ein Haus neu bauen zu lassen, sollten sich daher einen qualifizierten Partner suchen, der auch wirklich über ausreichende Erfahrung verfügt, um eine energie-optimierte Bauweise gewährleisten zu können. Bei den Fertighausherstellern ist dies übrigens bereits seit vielen Jahren der Standard. Damit kann dann der Wärmebedarf in Wohnräumen durch den Einsatz von erneuerbaren Energien (kombiniert mit intelligenter Wärmerückgewinnung) ausgezeichnet gedeckt werden.
KfW-Effizienzhaus und Passivhaus – Förderung ist an besondere Bedingungen geknüpft
Wer ein KfW-Effizienzhaus oder ein Passivhauses bauen will, kann sich die Baukosten durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau, kurz KfW, fördern lassen. Hierbei sind die Summen begrenzt und es werden besondere Bedingungen gestellt, um die Förderung erhalten zu können. So sind beispielsweise pro neu erstellte Wohneinheit die Baukosten in einer Höhe bis zu 50.000 Euro förderfähig. Beim Passiv- oder KfW-Effizienzhaus 40 ist die Förderung am höchsten, denn dies sind besonders energiesparende Immobilien-Modelle.
Wer, was und wie viel wird gefördert?
Als Häuslebauer müssen Sie einige wichtige Voraussetzungen beachten, wenn es um die Förderung eines Neubaus oder die Sanierung Ihrer eigenen 4-Wände geht. So sind der Transmissionswärmeverlust und der Jahres-Primärenergiebedarf entscheidende Faktoren, um einen zinsverbilligten Kredit von der KfW erlangen zu können.
Jahres-Primärenergiebedarf:
Dies ist die Bezeichnung für die Menge an Energie, die zur Heizung, zur Trinkwassererwärmung, der Anlagetechnik sowie allen weiteren Prozessketten außerhalb eines Gebäudesystems innerhalb eines ganzen Jahres aufgewandt wird.
Transmissionswärmeverlust:
So wird der Verlust an Wärme bezeichnet, die ein Haus verliert, wenn die Innentemperatur größer ist als die Außentemperatur.
Derzeit gibt es unterschiedliche Förderungs-Standards, die über die KfW beantragt werden können:
Dabei stehen das Passiv- oder das KfW-Effizienzhaus 40 ganz oben auf der Förderagenda. So darf das KfW-Effizienzhaus 40 lediglich 40% des Jahres-Primärenergiebedarfs verbrauchen, der im Jahre 2009 von der EnEV vorgeschrieben wurde. Darüber hinaus sollte der Transmissionswärmeverlust nicht mehr als 55%, im direkten Vergleich zu einem Referenzgebäude, betragen.
KfW 55
Voraussetzung für das KfW-Effizienzhaus 55 ist ein Prozentsatz von maximal 55 Prozent des festgeschriebenen Jahres-Primärenergiebedarfs. Weiterhin muss der Transmissionswärmeverlust bei dieser Variante um 30 Prozent gesenkt werden.
Beim KfW-Effizienzhaus 70 dürfen nur 70 Prozent des gesetzlich vorgeschriebenen Jahresbedarfs anfallen und der Transmissionswärmeverlust muss unter 85 Prozent liegen.
Einen Förderantrag bei der KfW zu stellen ist grundsätzlich für alle Bauherren möglich, um beispielsweise eine KfW-Förderung nach dem Programm „Energieeffizient bauen“ zu erlangen. Dabei müssen die Gebäude zur Selbstnutzung oder Vermietung errichtet werden und es sind etliche Auflagen zu erfüllen. Dies gilt für Wohnbauunternehmen , Wohnungsgenossenschaften, Privatpersonen, und alle Institutionen des öffentlichen Rechts in gleichem Maße.
Info: KfW-Anträge müssen eingereicht werden bevor mit den Bauarbeiten begonnen wurde. Eine spätere Einreichung führt automatisch zur Versagung der Förderleistung.
Das KfW-Effizienzhaus 40 in der Praxis
Hier ein Beispiel, wie sich die Effizienzhaus-40-Bauweise bei einem Einfamilienhaus praktisch umsetzen ließe:
- sehr gute Dach- und Bodendämmung
- wärmebrückenoptimierte Ausführung
- Holzrahmenbauweise, die mit verstärkter Dämmung zwischen den tragenden Holzelementen versehen wird
- Fenster mit Dreifach-Wärmeschutzverglasung
- Zu- und Abluftanlage mit Wärmerückgewinnung
- Einbau einer Erdwärmepumpe unterstützend 10 m² Solarkollektoren zur Heizungsunterstützung und Warmwasseraufbereitung
Fertigbauweise – höchstmögliche Förderstufen beim Neubauvorhaben
Speziell die neue Generation der Fertighäuser und der modernen Fachwerkhäuser wartet mit besonders attraktiven Energiewerten auf. Gleichzeitig lassen sich beim Bau eines Fertighauses gleich mehrere Fliegen mit einer Klatsche schlagen. So haben Sie stets eine Festpreisgarantie und können mit festen Lieferzeiten und Festpreisgarantie für Ihr neues Traumhauses kalkulieren. Dies schafft auch Sicherheit bei der Finanzierungsplanung. So kann die bereitstellungsfreie Zeit für das aufzunehmende Baudarlehen auf eine sehr kurze Zeit begrenzt werden. So lässt sich die Zinslast unter Umständen sogar in der Gesamtheit senken – bezogen auf einen bestimmten Zinsfestschreibungszeitraum. Und selbstverständlich können Sie beim Fertigteilbau mit enorm niedrigen Energieverbrauchswerten rechnen, beim Effizienzhaus-40 erhalten Sie von der KfW Bankengruppe zinsverbilligte Darlehen bis zu 100.000 Euro. Zusätzlich gibt es obendrauf einen 10-prozentigen Tilgungszuschuss der Darlehenssumme.
Beim Passivhaus können Sie einen noch höheren Tilgungszuschuss erhalten, wenn der Heizwärmebedarf per Definition pro m² maximal 15 Kilowattstunden beträgt. Dabei fällt das Passivhaus unter die Norm des KfW-Effizienzhaus 40 und Sie erhalten daher dieselbe Förderung. Hier fällt der Tilgungszuschuss für die Neubaumaßnahme sogar höher aus, statt 10 Prozent gibt es 15 Prozent Fördermittel aus der Darlehenssumme. In einigen Bundesländern orientieren sich die jeweiligen Mittel übrigens ebenfalls nach dem Neubau-Effizienzstandard.
Es lohnt sich also ganz besonders, diese Förderung für die Heizung bei einem Neubau oder einer grundlegenden Renovierung zu nutzen, um die eigene Stromrechnung zu senken.
Hier die Förderprogramme der KfW im Überblick:
Das Programm 153
Das Förderprogramm 153 ist für alle Bauherren gedacht, die ein neues KfW-Effizienzhaus bauen.
Wichtig zu wissen: Die Förderung kommt ausschließlich bei den Effizienzklassen 55, 40 und 40 Plus zum Tragen. Gefördert werden pro Wohneinheit maximal 100.000 Euro. Hierbei gilt es zu beachten, dass die Fördermittel innerhalb einer Jahresfrist abgerufen werden müssen.
Tilgungszuschüsse pro Wohneinheit
- KfW-Effizienzhaus 55: bis zu 5.000 Euro
- KfW-Effizienzhaus 40: bis zu 10.000 Euro
- KfW-Effizienzhaus 40 Plus: bis zu 15.000 Euro – bei dieser Variante erzeugt der Bauherr zusätzlich noch selbst Strom, der gespeichert wird. In den meisten Fällen handelt es sich um eine Fotovoltaikanlage, die auf dem Dach installiert wird. Darüber hinaus muss bei dieser Zuschuss Form eine Lüftungsanlage vorhanden sein, die mindestens 80 % Wärmerückgewinnung erreicht.
Weitergehende Fördermöglichkeiten
Das Programm 153 stellt damit den wichtigsten Baustein dar, allerdings gibt es noch weitere Möglichkeiten, um Zuschüsse zu erhalten. So wird zum Beispiel beim Programm 431 ein Zuschuss zur Baubegleitung gewährt, wenn es sich um einen Energieeffizienz-Experten handelt, der die fertiggestellte Maßnahme bestätigt. Pro Bauvorhaben werden von der KfW bis zu maximal 4.000 Euro pro Bauvorhaben übernommen.
Weitere Vergünstigungen können Bauherren erhalten, wenn es um die Baufinanzierung geht. So werden unter der Programmnummer 124 für selbstgenutztes Wohneigentum günstige Kredite bis zu einer Höhe von 50.000 Euro zu einem Jahreszins von 0,75 % ausgereicht. Egal ob es sich um einen Neubau handelt oder den Kauf eins bereits fertiggestellten Hauses. Dieses Programm ist kombinierbar und wird in den meisten Fällen zusammen mit dem KfW-Förderprogramm 153 kombiniert.
Sobald Kinder im Haushalt leben, kann Baukindergeld beantragt werden. Weiterhin bezuschusst das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle bei Neubauvorhaben den Einbau von Wärmepumpen. Weil diese Förderung ebenfalls mit dem Programm 153 der KfW kombinierbar ist, lohnt sich die Beantragung auf jeden Fall und es lässt sich auf diese Art und Weise sogar doppelt sparen.