So gehen Sie vor bei Baumängeln
Wer Fehler und Mängel bereits frühzeitig entdeckt, hat die deutlich besseren Karten bei der Aufforderung zur Nacherfüllung. Genau aus diesem Grund ist es sehr wichtig, dass Bauherren ihre Baustelle in regelmäßigen Abständen besuchen und auch kontrollieren. Der späteste Zeitpunkt, um richtig hinzuschauen, ist der bei der Bauabnahme. Denn hier gilt die Devise – wenn ein Mangel erst zu einem erheblich späteren Zeitpunkt auffällt, muss der Bauherr beweisen, dass er nicht selbst für den Schaden/Mangel verantwortlich zeichnet, sondern das Bauunternehmen. Aus diesem Grund ist es sehr lohnend stets einen Baubegleiter mit viel Sachverstand hinzuzuziehen. Geht es dabei um den Bau eines Fertighauses, steht Ihnen fertighausexperte stets mit Rat und Tat zur Seite.
Wichtig: Keine Reparaturversuche in Eigenregie!
Eines sollten Bauherren auf keinen Fall tun und das ist der Versuch selbst den Mangel beheben zu wollen. Der Grund dafür liegt in der Tatsache begründet, dass so unter Umständen Beweise vernichtet werden könnten. Im schlimmsten Fall steht nachher sogar die Behauptung im Raum, der Bauherr hätte den Mangel durch sein unsachgemäßes Hantieren selbst verursacht – oder zumindest den bestehenden Schaden noch „verschlimmbessert“.
Aus diesem Grund sollten Auftraggeber stets folgende Veranlassungen treffen, wenn es um Baumängel geht:
Der Baumangel muss dokumentiert werden
Besonders wichtig ist es Baumängel mittels Fotos sofort nach ihrer Entdeckung zu dokumentieren. Überblickfotos und Nahaufnahmen mit einem aufgelegten Zollstock versehen. Weiterhin ergibt es Sinn einen Sachverständigen heranzuziehen oder Zeugen mit ins Boot zu holen.
Die Anfertigung einer Mängelrüge
Sobald die Mängelanzeige verfasst ist, muss zeitnah deren Versand erfolgen, und zwar per Einschreiben mit Rückschein. In der Regel gelten 14 Tage als eine angemessene Frist zur Beseitigung der Mängel. Wenn diese Maßnahme nicht fruchtet, sollte ein Fachanwalt hinzugezogen werden.
Der Bauherr behält Geld zurück
Sofern Mängel am Objekt festgestellt werden, hat der Auftraggeber das Recht, einen angemessenen Teil der Rechnung in angemessener Weise zurückzubehalten – hierbei ist eine Größenordnung vorgesehen, die sich in rund der zweifachen Höhe der Mängelbeseitigungskosten bewegt, und zwar so lange, bis der oder die Fehler behoben sind.
Der Bauherr setzt eine Nachfrist
Als eine letzte Chance kann der Auftraggeber eine entsprechende Nachfrist setzen. Diese sollte die unmissverständliche Aufforderung beinhalten, dass in dieser Zeitspanne nachgebessert werden muss.
Als letztes Mittel: die gesetzlich verbrieften Rechte wahrnehmen
Wenn dann auch die gesetzte Nachfrist verstreicht, ohne, dass der Handwerker die Nachbesserung durchgeführt hat, stehen dem Bauherrn unterschiedliche Möglichkeiten der Selbstvornahme zu: So kann er beispielsweise einen anderen Handwerksbetrieb beauftragen die Mängelbeseitigung vorzunehmen. Darüber hinaus kann der Auftraggeber auch eine Minderung der Vergütung vornehmen und wenn die Mängel ganz erheblich sind, den kompletten Vertragsrücktritt vollziehen. Dabei ist auch eine Schadensersatzforderung möglich – falls die verzögerte Fertigstellung etwa zu Mehraufwendungen oder anderweitigen finanziellen Verlusten führt – wie der Mietzahlung für eine Ersatzwohnung.
Wenn es zum Streitfall kommt: Vor Gericht ein Beweisverfahren anstreben
Sofern der Bauherr dem Bauunternehmen einen Mangel am zur Disposition stehenden Objekt, gemeldet hat und gleichfalls eine gesetzte Nachfrist verstrichen ist, kommt er in der Regel um eine juristische Auseinandersetzung kaum herum. Dies ist dann auch spätestens der Zeitpunkt, an dem der Geschädigte einen Rechtsberater aufsuchen sollte. Zusammen mit einem Anwalt lässt sich dann zunächst eine Schlichtung anstreben. Wenn dies nicht weiterführt und der Gang zum Gericht nötig wird, kann ein selbstständiges Beweisverfahren, so der Name, angestrebt werden.
Bei diesem Verfahren handelt es sich um eine rechtssichere Dokumentation der Beweisaufnahme. Für die Richtigkeit der Angaben ist der Bauherr, zusammen mit seinem Anwalt selbst verantwortlich. Eine solche Maßnahme ist deshalb so wichtig, weil ansonsten unter Umständen wichtige Beweise, zum Beispiel durch einen Baufortschritt, vernichtet werden könnten. Damit die Fehler und Mängel für ein anzustrebende Beweisverfahren festzuhalten, genügt es beileibe nicht, lediglich ein paar Bilder zu machen. Hierzu muss auf jeden Fall ein Bausachverständiger hinzugezogen werden, beauftragt vom Bauherren oder dessen Rechtsbeistand.