Wozu dient ein Schnurgerüst?
Im Bauwesen dient das Schnurgerüst der Absteckung und der Positionierung der Außenkanten der Baugrube und der Lage vom Gebäude. Vielfach wird das Schnurgerüst auch als Schnurbock bezeichnet.
Schritte zur Errichtung des Schnurgerüstes
Nachdem die Position des Hauses bestimmt wurde, kann das Schnurgerüst gestellt werden. Zuvor werden die ungefähren Standpunkte der Gebäudeecken mit Sand gekennzeichnet, um die Ausrichtung und die Abstände überprüfen zu können. Die Grundrissdaten des genehmigten Bauplans können so genau auf die Position übertragen werden.
- Abstecken des Schnurgerüsts
- Einmessen des Schnurgerüsts
- Einmessen der Höhe für das Schnurgerüst
- Abnahme durch die Baubehörde
Die Einmessung der Schnüre
In einem Abstand von 100 cm zu den späteren Gebäudekanten und oberhalb werden die ersten 3 Pflöcke ausreichend tief eingeschlagen (ca. 50 cm). Anschließend werden weitere Pflöcke etwa parallel zu den Außenwänden des Hauses eingeschlagen. Dabei ist es wichtig, dass die Pflöcke lotgerecht stehen. In Höhe von ca. 50 cm über der geplanten Oberkante des Unterbaus oder außerhalb der späteren Gebäudekanten wird an den Pflöcken eine Markierung angebracht. Dabei muss die Bretteroberkante mit der Markierung an den Pflöcken abschließen. Anschließend müssen die Bretter waagerecht auf gleicher Höhe angebracht werden. Dazu müssen die Schnurböcke für jede Hausecke analog hergerichtet werden.
Hier ist es ratsam, ein Vermessungsbüro oder einen Fachmann mit dem Einmessen der Eckpunkte zu beauftragen. Die Konstruktion sollte nur mit geringen Toleranzen von bis zu 2,5 mm vorgenommen werden. Für die korrekte Positionierung der Schnurböcke haftet das Rohbauunternehmen, weshalb die Arbeiten auch einem Vermessungsingenieur überlassen werden sollten. Definierte Ausgangspunkte dienen dem Einmessen des Schnurgerüsts. Die Markierung auf dem Schnurgerüst erfolgt mithilfe von Nägeln. Parallel verlaufende Schnüre um die Nägel markieren die Hausecken in den Schnitten. Die ermittelten Werte und die Maße des Gebäudegrundrisses haben eine rechtliche Bedeutung und werden in den Tachymeter übertragen.
Erst nachdem die Bodenplatte gegossen ist, darf das Schnurgerüst entfernt oder die Position verändert werden.
Festlegung der Höhe des Schnurgerüsts
Nicht nur die Position des Gebäudes sowie die Fluchten aus dem Grundriss, sondern auch die Höhe des Schnurgerüsts muss festgelegt werden. Die spätere Höhenlage des Bauvorhabens ist entsprechend den Bauplänen die fertige Fußbodenoberkante.
Mithilfe von Rotationslasern (klassisch die Schlauchwaage) wird dies eingemessen. Ausgangswert ist hierbei die NN-Höhe (Normal Null über Meeresspiegel), der von den Kanaldeckeln in der Nähe übernommen wird. In den meisten Fällen entspricht die Oberkante der Schnurgerüstlatten der Oberkante des Fertigfußbodens im Erdgeschoss (OKFFB).
Anforderungen beim Abstecken des Schnurgerüsts
Klar definierte Ausgangspunkte wie zum Beispiel Grenzsteine sind für das Einmessen des Schnurgerüsts wichtig. In der Regel kommen elektronische Lasergeräte (Tachymeter) bei der Positionierung zum Einsatz, da die exakten Maße sehr wichtig sind. Daten vom Einmessen aus den Bauplänen werden in eine elektronische Karte mittels eines 3D Animation Schnurgerüst übertragen. Sowohl bei den Bauplänen als auch im 3D Animation Schnurgerüst werden nur sehr geringe Toleranzen von höchstens plus/minus 2,5 mm akzeptiert.
Die Verantwortung beim Einmessen trägt der Architekt oder die Bauleitung. Übernimmt ein Ingenieur oder Sachverständiger die Einmessung, muss dies im Bauvertrag vereinbart werden. Nach dem Einmessen durch den Sachverständigen übermittelt dieser eine Einmessbescheinigung an die Baubehörde. Ansonsten muss nach der Fertigstellung des Schnurbocks eine bauamtliche Abnahme erfolgen.
Die Gebäudehöhe sichtbar machen
Mit einem Schnurgerüst kann auch die Gebäudehöhe sichtbar gemacht werden. In der Schweiz ist dies vorgeschrieben und wird als Baugespann bezeichnet. Entsprechend lange Stangen mit Dreiecksverbindungen werden dazu an den Gebäudeecken angebracht. So kann das Volumen eines Neubaus visualisiert werden, was die spätere Wirkung des Gebäudes verdeutlicht.
Abnahme durch die Behörden
In der Baugenehmigung kann eine behördliche Schnurgerüstabnahme festgesetzt werden. Ein Mitarbeiter des Bauamtes prüft die durch das Schnurgerüst gekennzeichnete Lage des Gebäudes sowie die Höhenlage in Übereinstimmung mit der Baugenehmigung und anderen Vorschriften.
Grundsätzlich hat der Bauunternehmer für die korrekte Übernahme der Vorgaben aus der Baugenehmigung zu sorgen. Dies gilt insbesondere beim schlüsselfertigen Bauen.
Entfernung des Schnürgerüstes
Selbst wenn keine behördliche Abnahme des Schnurgerüsts erfolgt, besteht eine erhebliche rechtliche Bedeutung. Das Schnurgerüst sorgt dafür, dass die geplanten Abmessungen des Hauses visuell verdeutlicht werden, was vornehmlich für Nachbarn nicht unwichtig ist. Dabei geht es um die Größe des Gebäudes, die Einhaltung der Grenzabstände, die korrekte Grundstücksgrenze und noch einigem mehr.
Die Entfernung des Schnurgerüsts darf erst erfolgen, wenn die Bodenplatte bzw. die Fundamente gegossen sind. Das Schnurgerüst stellt einen baurechtlich relevanten Aspekt dar. Das Schnurgerüst befindet sich im Besitz des Bauherrn. Daher darf es erst nach Rücksprache mit ihm verändert oder gar entfernt werden. Wird ein Schnurgerüst unerlaubt entfernt oder kommt es zu anderen relevanten Handlungen, kann dies sowohl straf- als auch zivilrechtliche Folgen haben. Unter Umständen dient das Schnurgerüst als Beweismittel.