Eigenheimzulage

Erfahrungen & Bewertungen zu Tobias Beuler

Die Eigenheimzulage ist sozusagen der sprichwörtliche Schnee von gestern. Dennoch wollen wir eine kleine Betrachtung durchführen, was mit dem Eigenheimzulagengesetz, mit dem gleichzeitig die Eigenheimförderung nach § 10e EStG abgeschafft wurde, eigentlich bewirkt werden sollte.

Tipp1: Themen zu aktuellen Förderungen wie das „Baukindergeld“ finden Sie auf meinen anderen Blogartikeln und Berichten.

Tipp2: das Baukindergeld bekommen Sie bei jeder Bauweise. Also egal, ob Sie Stein auf Stein bauen oder ein schlüsselfertiges Fertighaus mit Festpreisgarantie. Aber: es gibt auch Förderungen, von denen Fertighausbauherren profitieren, da sich viele Fertighausunternehmen zum Beispiel mit dem Erfüllen der KfW Standards wesentlich leichter tun.

Als eine der größten staatlichen Subventionen überhaupt, war die Eigenheimzulage vom 26. Oktober 1995 bis zum 31. Dezember 2005 zur Bildung von Wohnungseigentum, das selbst genutzt werden musste, als entsprechendes Förderinstrument in bundesdeutschen Landen präsent. Insgesamt wurde während dieses Zeitraumes eine Summe von ca. 11,4 Mrd. € aufgewendet. Ab 2006 ist für neue Fälle keine Eigenheimzulage mehr möglich. Davon unberührt sind allerdings alle Sachverhalte, die bis zum 31. Dezember 2005 von der Förderung erfasst wurden. Als bundesdeutsche Gesamtsubvention endete die Eigenheimzulage daher Ende 2005. Eine Maßnahme gleichen Namens, die bayrische Eigenheimzulage, hat allerdings noch heute Bestand.

Weitere Förderungen beim Immobilienkauf und Neubau

Alle, die ihre eigenen vier Wände sanieren oder modernisieren wollen, mit dem Ziel dabei Energie einzusparen, den Einbruchschutz zu erhöhen oder Barrieren zu beseitigen oder wenigstens zu reduzieren, profitieren auf Antrag von der KfW-Förderung, also von Fördermaßnahmen der Kreditanstalt für Wiederaufbau. Es werden zinsgünstige Darlehen zur Verfügung gestellt, Modernisierungs-, Um- und Anbaumaßnahmen bezuschusst. Der besondere Vorteil bei dieser Art der Förderung: der Bauherr kann die geplanten Maßnahmen direkt über die finanzierende Bank beantragen. So muss nicht langwierig auf Rückmeldung bei der Förderbeantragung gewartet werden.

Die KfW unterstützt beispielsweise den Bau von Niedrigenergiehäusern. Im Fertighausbau ist es so, dass ohnehin nahezu alle Häuser die hohen Energiestandards erfüllen. Daher können Sie, besonders was die Förderung von energetischen Maßnahmen anbelangt, auf Zuschüsse oder zinsverbilligte Darlehen setzen. Ursprünglich konnten Immobilien gefördert und mit zinsverbilligten Krediten finanziert werden, die dem sogenannten KFW-Standard 100 entsprachen. Hierbei musste die Energiebilanz eines Hauses oder einer Wohnung mindestens den Wert 100, der von der KFW festgesetzten Förderrichtlinien, erfüllen. Nach und nach und wurden die Grenzen dann nach unten gesenkt. Inzwischen können Häuser nach KfW 55, 40 und 40+ gefördert werden. Je besser also die Energiebilanz ausfällt, desto höher ist der Fördersatz.

Weitere Förderungen beim Immobilienkauf und Neubau

Alle, die ihre eigenen vier Wände sanieren oder modernisieren wollen, mit dem Ziel dabei Energie einzusparen, den Einbruchschutz zu erhöhen oder Barrieren zu beseitigen oder wenigstens zu reduzieren, profitieren auf Antrag von der KfW-Förderung, also von Fördermaßnahmen der Kreditanstalt für Wiederaufbau. Es werden zinsgünstige Darlehen zur Verfügung gestellt, Modernisierungs-, Um- und Anbaumaßnahmen bezuschusst. Der besondere Vorteil bei dieser Art der Förderung: der Bauherr kann die geplanten Maßnahmen direkt über die finanzierende Bank beantragen. So muss nicht langwierig auf Rückmeldung bei der Förderbeantragung gewartet werden.

Die KfW unterstützt beispielsweise den Bau von Niedrigenergiehäusern. Im Fertighausbau ist es so, dass ohnehin nahezu alle Häuser die hohen Energiestandards erfüllen. Daher können Sie, besonders was die Förderung von energetischen Maßnahmen anbelangt, auf Zuschüsse oder zinsverbilligte Darlehen setzen. Ursprünglich konnten Immobilien gefördert und mit zinsverbilligten Krediten finanziert werden, die dem sogenannten KFW-Standard 100 entsprachen. Hierbei musste die Energiebilanz eines Hauses oder einer Wohnung mindestens den Wert 100, der von der KFW festgesetzten Förderrichtlinien, erfüllen. Nach und nach und wurden die Grenzen dann nach unten gesenkt. Inzwischen können Häuser nach KfW 55, 40 und 40+ gefördert werden. Je besser also die Energiebilanz ausfällt, desto höher ist der Fördersatz.

Förderungen: nicht allein selig machende Vorteile beim Immokauf

Selbstverständlich sind Förderungen, wie beispielsweise die Eigenheimzulage oder die Zinsverbilligungen bei der KFW, Vorteile, die es beim Kauf oder Neubau einer Immobilie mitzunehmen gilt. Allerdings sollten Häuslebauer auch die anderen Maßnahmen beachten, die beim Hauskauf und Neubau unbedingt erforderlich sind. So ist es besonders wichtig, dass Sie sich einem zuverlässigen und seriösen Hausbaupartner anvertrauen. Ebenfalls sollten Sie darauf achten, dass Sie sich nicht von windigen Hausverkäufern aufs Glatteis führen lassen – und dabei falschen Versprechungen aufsitzen, die später nicht eingehalten werden. Speziell bei der Entscheidung für ein Fertighaus, gibt es derart viele Vorteile, die allesamt wertvoller sind als vermeintliche Schnäppchen. So dürfen sich künftige Hausherren etwa auf eine Festpreisgarantie freuen, wenn Sie sich für die Fertigbauweise entscheiden. Das Raumklima beim Fertighaus ist besonders gesund – verbrauchte Luft wird nach draußen geführt und durch einen überaus intelligenten, durchlüfteten Wandaufbau durch viel Sauerstoff ersetzt.

Außerordentlich wichtige Vorkehrungen können Sie darüber hinaus treffen, wenn es darum geht genaue Erkundigung über ihren Hausbau-Partner einzuholen. Beispielsweise sollten die finanziellen Verhältnisse des den Bau ausführenden Unternehmens durchleuchtet werden. So lässt sich beispielsweise eine drohende Insolvenz bereits im Vorfeld erkennen – und so bereits zu Beginn Ihres Vorhabens ein sehr teures Abenteuer ausschließen. Nicht weniger wichtig ist der Service – gibt es z.b. Informationen darüber, wie sich die Hausbaufirma nach der Hausaufstellung verhalten hat? Waren auch weiterhin die versprochenen Ansprechpartner zu erreichen, damit eventuell anstehende Fragen besprochen und beantwortet werden können? Natürlich sollten Sie auch darauf achten, dass die Haussubstanz entsprechend gut ist. Dies wiederum sorgt dann dafür, dass in der Zukunft weniger Sanierungen und Renovierungsmaßnahmen erforderlich werden. Ebenso ist es wichtig, dass Sie genügend große Dachüberstände einplanen. Selbst dann, wenn dies zu Beginn etwas teurer ist-im Nachgang sparen Sie dafür deutlich ein, wenn die Fassade hierdurch weitaus besser geschützt wird. So lassen sich Nachanstriche oder Ausbesserungen deutlich länger hinauszögern, was wiederum Ihrem Geldbeutel auf Dauer sehr gut bekommt.

Fazit

Somit bleibt festzuhalten, dass Förderungen und Zuschüsse beim Errichten der eigenen vier Wände zu allen Zeiten für Bauherren wichtig waren und sind, um günstiger in den Genuss von Eigentum zu gelangen. Seien es Eigenheimzulage und Baukindergeld in der Vergangenheit, die bayerische Eigenheimzulage, die auch heute noch gewährt wird oder zinsverbilligte Darlehen seitens der KFW und anderen Institutionen. So können zum Beispiel Familien unter bestimmten Voraussetzungen bei den Landesbanken der Bundesländer sogenannte LAKRA-Gelder beantragen. Auch hier kann es sich durchaus lohnen, wenn man sich vor dem Neubau oder Kauf nach den erforderlichen Voraussetzungen erkundigt. Weiterhin stehen aktuell mehrere bundesweite Förderungen zur Verfügung. Eine davon stellt beispielsweise Wohn-Riester dar: der Klassiker für die eigenen vier Wände.
Hierzu müssen Sie allerdings stets beachten, dass die jeweiligen Fördertöpfe vorwiegend Haushalten zugute kommen, deren jährliches Einkommen bestimmte Summen nicht übersteigt.

FAQs zum Thema Eigenheimzulage

Die Eigenheimzulage war eine staatliche Förderung in Deutschland, die dazu diente, den Erwerb oder den Bau von selbstgenutztem Wohneigentum finanziell zu unterstützen. Sie wurde eingeführt, um den Wohnungsneubau anzukurbeln und den Bürgern den Erwerb von Wohneigentum zu erleichtern. Allerdings wurde die Eigenheimzulage zum 1. Januar 2006 abgeschafft und gilt daher nicht mehr.

Berechtigt zur Eigenheimzulage waren in der Regel natürliche Personen, die in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig waren und bestimmte Voraussetzungen erfüllten. Dazu gehörten unter anderem das Einkommen, die Art der Nutzung des Wohneigentums (selbstgenutzt) und die Anzahl der Kinder. Es gab Einkommensgrenzen, die nicht überschritten werden durften, um die Eigenheimzulage zu erhalten.

Die Höhe der Eigenheimzulage hing von verschiedenen Faktoren ab, wie dem Einkommen, der Anzahl der Kinder und dem Zeitpunkt des Erwerbs oder Baus des Wohneigentums. Es gab unterschiedliche Zulagenstufen, die jährlich angepasst wurden. In der Regel konnte die Eigenheimzulage über einen Zeitraum von acht Jahren beantragt werden.

Nach der Abschaffung der Eigenheimzulage gibt es in Deutschland keine vergleichbare staatliche Förderung mehr. Allerdings gibt es andere Fördermöglichkeiten, wie zum Beispiel das Baukindergeld, das seit 2018 eingeführt wurde. Das Baukindergeld ist eine finanzielle Unterstützung für Familien mit Kindern, die erstmalig Wohneigentum erwerben.

Autor Tobias Beuler

Aktualisiert: 05.06.2021

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Als Experte für den Fertighausbau widmet sich Tobias Beuler, der Gründer von Fertighausexperte, allen Fragen rund um Ihr Bauprojekt.

Technisch ausgebildet von der HWK, kaufmännisch ausgebildet von der IHK und weitergebildet im WBZ der Universität St. Gallen sowie vom Bundesverband deutscher Fertigbau, begleitet Tobias Beuler seit 2000 europaweit den Auf- und Ausbau von Fertighäusern. Nachdem er jahrelang selbst auf Baustellen tätig war, bietet er sein Insiderwissen über Fertighausexperte.com seit 2018 an, um Andere bei Ihren Fertigbauprojekten zu unterstützen und ist in TV und Print als Bauexperte bekannt.


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