Die Eigenheimzulage ist sozusagen der sprichwörtliche Schnee von gestern. Dennoch wollen wir eine kleine Betrachtung durchführen, was mit dem Eigenheimzulagengesetz, mit dem gleichzeitig die Eigenheimförderung nach § 10e EStG abgeschafft wurde, eigentlich bewirkt werden sollte.
Tipp1: Themen zu aktuellen Förderungen wie das „Baukindergeld“ finden Sie auf meinen anderen Blogartikeln und Berichten.
Tipp2: das Baukindergeld bekommen Sie bei jeder Bauweise. Also egal, ob Sie Stein auf Stein bauen oder ein schlüsselfertiges Fertighaus mit Festpreisgarantie. Aber: es gibt auch Förderungen, von denen Fertighausbauherren profitieren, da sich viele Fertighausunternehmen zum Beispiel mit dem Erfüllen der KfW Standards wesentlich leichter tun.
Als eine der größten staatlichen Subventionen überhaupt, war die Eigenheimzulage vom 26. Oktober 1995 bis zum 31. Dezember 2005 zur Bildung von Wohnungseigentum, das selbst genutzt werden musste, als entsprechendes Förderinstrument in bundesdeutschen Landen präsent. Insgesamt wurde während dieses Zeitraumes eine Summe von ca. 11,4 Mrd. € aufgewendet. Ab 2006 ist für neue Fälle keine Eigenheimzulage mehr möglich. Davon unberührt sind allerdings alle Sachverhalte, die bis zum 31. Dezember 2005 von der Förderung erfasst wurden. Als bundesdeutsche Gesamtsubvention endete die Eigenheimzulage daher Ende 2005. Eine Maßnahme gleichen Namens, die bayrische Eigenheimzulage, hat allerdings noch heute Bestand.