Als Experte für den Fertighausbau widmet sich Tobias Beuler, der Gründer von Fertighausexperte, allen Fragen rund um Ihr Bauprojekt.
Technisch ausgebildet von der HWK, kaufmännisch ausgebildet von der IHK und weitergebildet im WBZ der Universität St. Gallen sowie vom Bundesverband deutscher Fertigbau, begleitet Tobias Beuler seit 2000 europaweit den Auf- und Ausbau von Fertighäusern. Nachdem er jahrelang selbst auf Baustellen tätig war, bietet er sein Insiderwissen über Fertighausexperte.com seit 2018 an, um Andere bei Ihren Fertigbauprojekten zu unterstützen und ist in TV und Print als Bauexperte bekannt. Mit seinem Buch “Bau keinen Scheiss” ist er seit Juli 2024 auch Spiegel Bestseller Autor.
Auf unserer Website erhalten Sie kostenlose Tipps rund rum den Fertighausbau und können auf Wunsch eine individuelle Betreuung Ihres Bauprojekts buchen. Unsere Experten helfen Ihnen u. a. beim Prüfen von Angeboten und Baubeschreibungen oder dem Optimieren von Werkverträgen, damit Sie Baurisiken mindern können. Zudem besuchen wir Baustellen vor Ort und führen bspw. Rohbaukontrollen durch oder begleiten Hausabnahmen.
Holen Sie sich professionelle Unterstützung und verhindern Sie Bauzeitverzögerungen, Mängel oder lästige Diskussionen um Schadensersatzansprüche. Wir helfen Ihnen.
4 Kommentare
Oh man, sehr ärgerlich. In dem Fall ist der Rechtsbeistand sicher die beste Lösung. Bei anderen Firmen geht zwar auch viel schief, aber 8% ist schon eine Ansage. Das wird dann was zwischen 30.000 Euro und 50.000 Euro sein? Auf der Baustelle läuft es noch ok. die Bauleiter wehren sich zwar ab und zu, aber im Großen und Ganzen haben wir noch jedes Haus übergeben bekommen. Viele Bauleiter von Fischer sind kompromissbereit. Wir unterstützen dann gerne mit Rohbaukontrolle und Begleitung Hausübergabe. Beste Grüße, Tobias Beuler
Die Aussage Fischerhaus – Nie wieder !!! können wir definitiv teilen und wir würden nie mehr ohne Unterstützung durch einen erfahrenen Vertragsjuristen mit dieser Firma in Verhandlungen treten.
Allerdings ging/geht es bei unserem Fall um deutlich mehr als “nur” 8 % Kostensteigerung.
Als wir uns Anfang 2021 für Fischerhaus als Hausbaupartner entschieden, schien alles gut anzulaufen. Die Firma beauftragte einen Architekten ihrer Wahl, der setzte unsere Vorstellungen vom altersgerechten Wohnen in eine Entwurfsplanung um und die Kalkulation von Fischerhaus war so, dass sie noch in unser Budget passte. Die Signale vom Architekten und von Fischerhaus waren, dass diese Planung auf unserem Grundstück in der entworfenen Form realisierbar sei. Auf dieser Basis unterschrieben wir einen Werksvertrag mit Fischerhaus. Die Finanzierung mit der Bank stand zu den damals günstigen Zinsen und auch öffentliche Förderung war bewilligt. Doch kurz nach Vertragsunterschrift und Überweisung der vereinbarten Planungsrate an Fischerhaus kamen dem Architekten Bedenken, dass seine Planung wahrscheinlich noch weiterer Überarbeitung bedarf, um vom Bauamt der Stadt grünes Licht zu bekommen. Diese Leistung wollte er von uns dann auf Stundenbasis vergütet bekommen. Nachdem wir dies ablehnten, wechselte Fischerhaus den Architekten aus die Monate verstrichen und wir fingen wieder von vorne an, da nach Rücksprache des neuen Architekten mit dem Bauamt der erste Entwurf in seinem grundsätzlichen Ansatz nicht genehmigungsfähig war. Einige Monate später, mit einem neuen Planungsentwurf, kam auch eine neue Kalkulation von Fischerhaus, die fast 200.000,-€ höher lag als die ursprüngliche und unsere Finanzierungslinie deutlich überschritten hätte. Preisverhandlungen brachten nichts, außer dem Hinweis doch auf Leistungen zu verzichten. Unsere Erwartungshaltung bei einem Unternehmen welches Wert auf Kundenzufriedenheit und Kundenservice legt war, dass man für die Fehler seiner Auftragnehmer einsteht, sich entschuldigt und den dadurch entstandenen Schaden kompensiert. Nichts dergleichen ist erfolgt, was uns veranlasste den auf dem ersten Entwurf basierenden Vertrag zu stornieren. Damit ist die Angelegenheit allerdings noch nicht ausgestanden, denn nun geht es um das liebe Geld, das Fischerhaus von uns bereits erhalten hat und was die Firma an uns noch verdienen wollte. Wir werden sehen wo das noch hinführt. Anstatt wie ursprünglich geplant Weihnachten 2022 oder spätestens 2023 im neuen Eigenheim zu feiern, gibt es auf unserem Grundstück noch keine Bauaktivitäten.
Wow, das ist hart. Ich hoffe, Fischer hat sich hier bewegt? Laut BGB stehen Unternehmen zwischen 5% und 10% Schadensersatz zu, wenn ein Vertrag sauber ist. Ich drücke die Daumen, das Fischerhaus hier kulant ist bei der Vorgeschichte. Auch wenn es bei Ihnen zu spät ist: Die Planung am besten immer erst bei einem unabhängien Architekten einkaufen und dann sich 2-3 Baufirmen suche, die das geplante Traumhaus umsetzen können. Es gibt z. B. hier einen Service, wo Häuser von Architekten zum Festpreis geplant werden: http://www.a-better-place.de. Ich wünsche starke nerven und hoffe auf einen baldigen Neustart mit mehr Erfolg. Beste Grüße, Tobias Beuler
Hallo Daniela,
wir haben ähnliche Erfahrungen gemacht. Selbe Firma. Falls du das liest, kannst dich ja gerne mal mit mir in Verbindung setzen. Gemeinsam ist man bekanntlich ja stärker. Meine Emailadresse (extra hierfür erstellt): [email protected]
Bis dann.