Sobald alle rechtlichen Vorgaben erfüllt sind und die Baugenehmigung erteilt wurde, muss sich der Bauherr mit der Baustellenplanung beschäftigen. Dabei hängt die Art und der Umfang der Baustelleneinrichtung maßgeblich von diversen Faktoren ab.
Diese sind:
- die Art des Bauwerks
- die Größe des Bauprojekts
- die Bauzeit
- die Witterungseinflüsse
- lokale Gegebenheiten wie z. B. die Geländeform oder die Nachbarbebauung
Je nachdem, wie groß sich das jeweilige Projekt gestaltet, hat der Baukoordinator oder der Bauherr auch die Pflicht, die Baustelle anzukündigen. Diese Vorankündigung ist sichtbar auf der Baustelle auszuhängen. Darüber hinaus muss sie auch vor Wind- und Wettereinflüssen geschützt werden. Sollte auf dem Grundstück der nötige Platz fehlen, um die erforderlichen Utensilien, wie z. B. Gerüst, Container, Baukran oder Baumaterial abzustellen, kann unter gewissen Umständen auch die Straße oder der Gehweg mit genutzt werden. Hierfür ist allerdings zwingend erforderlich bei der Behörde eine Sondernutzungserlaubnis einzuholen (in den meisten Fällen handelt es sich dabei um das Straßenverkehrsamt).
Eine weitere Besonderheit ergibt sich dann, wenn sich die Baustelle in der Nähe einer Flugsicherungseinrichtung oder eines Flugplatzes befindet. Dann muss der Bauherr eine Genehmigung für Luftfahrthindernisse beantragen. Werden auf dem Baugrundstück eines oder mehrere Geräte eingesetzt, müssen auch für diese gesonderte Genehmigungen eingeholt werden. Sobald dann alle benötigten Unterlagen vorliegen, kann endgültig mit der Einrichtung der Baustelle begonnen werden.
Aber auch jetzt, muss der Bauherr vor Beginn der Bauarbeiten noch diverse Maßnahmen auf dem Baugrund vornehmen. So sind dies unter anderem die professionelle Altlasten-Entfernung, wenn zum Beispiel Chemikalien, kontaminiertes Material oder andere giftige Substanzen auf dem Baugrund gefunden wurden.
Ebenso muss ein Antrag für den Bauwasseranschluss sowie für den Baustrom beantragt werden. Zudem müssen für die Baufahrzeuge entsprechende Zufahrtsmöglichkeiten eingerichtet werden.
In der Regel sind die ersten Arbeiter auf der Baustelle die Vermesser. Diese übertragen die markantesten Punkte auf dem Grundstück auf den Baustellenplan. Sobald alle erforderlichen Stellen abgesteckt sind, hat der Bauherr noch für die nötige Baustellensicherung zu sorgen.
Der Rundumschutz an der Baustelle, die Versorgung mit Wasser und Strom oder das Aufstellen von Containern und Bauwerken: dies alles kostet eine ganze Menge Geld. Einen Pauschalbetrag, wie hoch sich die Kosten für die Baustelleneinrichtung belaufen, kann man nicht nennen. Denn hierbei spielt die Größe des jeweiligen Projekts und die individuellen Gegebenheiten sowie die Dauer der Arbeiten eine maßgebliche Rolle. Sobald sich der Bauherr einen geeigneten Baupartner zur Seite nimmt, muss er in etwa mit einer Summe von 5 % bis 10 % des Angebotspreises der Immobilie für die Baustelleneinrichtung rechnen. Geht man von der Annahme aus, dass die Herstellung des Objekts 200.000 € beträgt, wären also 10.000 € bis 20.000 € zu veranschlagen. Wichtig dabei ist es auf jeden Fall die Leistungsbeschreibung des Bauvorhabens genau zu prüfen. Sofern dort z. B. vermerkt ist, dass der Bauherr für die Wasser und Stromversorgung selbst aufkommen muss, kann dies unter Umständen zu Verzögerungen führen, wenn sich vorher nicht fristgerecht darum gekümmert wurde.