Ausnahme: das Grundstück wurde vom Bauamt bereits zur Doppelhausbebauung ausgewiesen.
Wenn eine oder beide Seiten die Grundstücksgrenze der jeweils anderen Partei mit dem Bau überschreitet oder ein einseitiger Grenzanbau entsteht, gilt dies rechtlich gesehen nicht als Doppelhaus.
Die rechtliche Festsetzung des Bauplanes legt als Bedingung zugrunde, dass beide Bauparteien der jeweiligen Haushälfte sich vertraglich dazu einverstanden erklären, dass die gemeinsame Grundstücksgrenze für den Hausbau genutzt wird. Die offene Bauweise, die durch die Grenzabstände an den Seiten, also zu den benachbarten Grundstücken entsteht, verbietet einen einseitigen Grenzanbau und macht diesen unzulässig. In Gebieten mit offener Bauweise, ist daher ein Verzicht beider Seiten auf die an der Seite bestehenden Grenzabstände, eine Grundbedingung für den Bau eines Doppelhauses. Mit diesem Verzicht entsteht beidseitig ein rechtlich für den Bauplan relevanter Interessenausgleich, denn damit wird die Baufreiheit erweitert und zugleich beschränkt. Dadurch, dass die seitlichen Grenzabstände nicht mehr bestehen, wird die Freifläche für beide Bauparteien vergrößert, was ebenfalls beiden Seiten zugute kommt.
Damit aus der ganzen Konzeption ein Austauschverhältnis unter Nachbarparteien entsteht, darf dieses weder einseitig noch ungleich auseinander gebracht oder verändert werden.
Für beide Bauparteien ist es möglich, eigene Pläne zu machen, die unterschiedliche Haushälften entstehen lassen. Die Haushälften müssen nicht miteinander deckungsgleich sein. Sie dürfen sogar zueinander versetzt gebaut werden, müssen aber dennoch im Wesentlichen aneinander gebaut sein. Hierbei gibt es rechtlich keine Festlegung zu wie viel Prozent oder auf welche Länge die beiden Haushälften zusammengefügt sein müssen. Im Zweifel sind hier die gegebenen Umstände des Falles maßgeblich.
Tipp: versuchen Sie trotzdem ein einheitliches Erscheinungsbild zu schaffen und wählen sie mit Ihrem zukünftigen Nachbarn am besten die gleiche Fertighausfirma. Falls Sie mehr über Fertighausfirmen erfahren möchten, die sich in den letzten Jahren unter anderem auf Doppelhäuser spezialisiert haben, können Sie sich jederzeit bei mir melden. Ich helfe Ihnen gerne weiter.
In der fernen Vergangenheit wurden Doppelhäuser gebaut, um Brandgiebel zu vermeiden und einen positiven Gebäudeanblick zu schaffen, welcher eine gewisse Einheit in die jeweilige Region brachte. Dabei wurde zu damaliger Zeit nicht zwischen bauplanungs- und bauordnungsrechtlichen Zielsetzungen unterschieden. Sie erfüllten damals also vor allem Schutz vor Verunstaltungen und förderten den positiven Ansichtspunkt der Nachbarschaft. Ob die Gebäude in Fertigbau- oder Massivbauweise gebaut wurden, spielte keine Rolle.
Heute wird durch die örtlichen Bauvorschriften sehr viel vorgegeben. Diese setzen Grenzen in der Wahl der Haushöhe sowie Hausbreite, Fassadenfarbe, Sockel- und Traufhöhe, Dachaufbauten und vieles mehr.
Vorteile von Doppelhäusern
Ein Doppelhaus hat viele Vorteile zu bieten, vor allem, wenn man es in Fertigbauweise baut. Einer der größten davon ist, dass weniger Grundstücksfläche benötigt wird, als bei einem herkömmlichen, freistehenden Haus. Das hat einfach den Grund, dass zur Seite des Nachbargrundstückes zu dem die eigene Doppelhaushälfte angebaut wurde, kein Abstand gehalten werden muss. Das bringt auf der anderen Seite wiederum eine größere Freifläche, welche vielseitiger nutzbar ist. Da grundlegend weniger Grundstücksfläche nötig ist, fällt auch der Preis für das Bauland niedriger aus, obwohl die Fläche an sich genauso effizient genutzt werden kann wie bei einem etwas größeren Grundstück mit einem freistehenden Haus, das Abstand zum Nachbargrundstück benötigt. Das wirkt sich auch positiv auf den Wiederverkaufswert des Grundstückes samt Haus aus. Baut man dann noch ein Fertighaus und einen Fertigkeller, lässt sich durch filigranere Bauelemente im Inneren des Fertighauses und Fertigkellers zusätzlicher Raum gewinnen.
Ein weiterer Vorteil zeigt sich bei der gemeinsam geteilten Hauswand des Doppelhauses. Bereits beim Bau kann hier gespart werden, da die Kosten für diese Wand von beiden Bauparteien geteilt werden. Aber auch später zeigt sich diese Wand positiv, indem sie zum Beispiel die Raumwärme des jeweils anderen teilt. Das heißt, dass Heizkosten gespart werden können. Wäre die Wand eine Außenwand wie bei einem freistehenden Haus, dann wäre sie kalt und es müsste stärker geheizt werden. Außerdem müsste diese Wand dann auch stärker gedämmt werden, was wieder höhere Kosten heißen würde.
Auch die Kosten für Architekten und Sachverständige können gespart werden, denn auch hier müssen die Kosten sich mit den benachbarten Bauherren geteilt werden.
Tipp: In vielen Regionen in Deutschland gibt es zig Architekten, die zwar frei palnen, aber mit gewissen Fertighausanbietern zusammenarbeiten können. Das bringt den Vorteil, dass Sie ein frei geplantes Architektenhaus erhalten, aber nur den Preis eines Fertighauses bezahlen müssen. So kann man bei Architektenhäusern die Kosten ganz leicht von 700.000 auf 500.000 Euro drücken.
Das Gleiche bezüglich sparen gilt für die Notarkosten des Grundstückskaufes, den Erschließungskosten und verschiedene Baukosten, wie die für den Kelleraushub, das Dach, die Bodenplatte und einigem mehr.
Da Doppelhäuser in der Regel größer sind als ein Einfamilienhaus, können durch gemeinsame Käufe oft auch Rabatte entstehen, da größere Mengen benötigt werden. Das gilt vor allem für den Innenausbau wie für Fußbodenbeläge, Tapeten, Putz, Fliesen und andere Dinge.
Zudem können sich meist auch die Transportkosten für Materialien geteilt werden.
Tipp: Um den Rabatt möglichst groß zu gestalten, unterstützt Sei Fertighausexperte bei der Preisverhandlung. Mehr dazu in meinem Shop.
Noch ein Vorteil liegt darin, dass die Kosten für die Instandhaltung verschiedener Hausteile – so zum Beispiel das Dach – je nach vertraglicher Vereinbarung, auch gemeinsam getragen werden können.
Doppelhäuser sind ganz besonders gut für Mehrgenerationenwohnen geeignet. So werden Kosten geteilt, man muss sich in der Regel keine Sorgen machen sich mit den Nachbarn zu zerstreiten und die Familie ist ganz nah, aber dennoch durch die getrennten Wohneinheiten komplett unabhängig.