KfW Effizienzhaus 40 – Anforderungen und Förderung im Überblick

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Ein Effizienzhaus 40 unterschreitet den gesetzlichen Referenzwert für Primärenergiebedarf und Transmissionswärmeverlust deutlich, beim Primärenergiebedarf um 60 Prozent. Damit zählt der Effizienzhaus-Standard 40 zu den anspruchsvollsten Stufen der KfW-Förderung und lässt sich sowohl im Neubau als auch bei einer Sanierung erreichen. Seit der Reform vom Juli 2026 unterscheiden sich die Förderprogramme aus der Bundesförderung für effiziente Gebäude deutlich danach, ob ein KfW-40-Haus neu gebaut oder ein Bestandsgebäude auf diesen Sanierungsstandard gebracht wird.

Ein KfW 40-Haus senkt über die Nutzungsdauer sowohl die Energiekosten als auch den CO2-Ausstoß, verursacht dafür aber höhere Baukosten als ein Standardhaus.

Kurz & Kompakt - Das Wichtigste

  • Niedriger Energiebedarf: Ein Effizienzhaus 40 benötigt höchstens 40 Prozent der Primärenergie eines GModG-Referenzgebäudes.

  • Neubauförderung aktiv: Der Förderkredit für den klimafreundlichen Neubau über KfW 297 und KfW 298 liegt bei bis zu 100.000 Euro pro Wohneinheit, mit QNG-Siegel bei bis zu 150.000 Euro.

  • Sanierung mit Zuschuss: KfW 261 gewährt bei einer Sanierung zum Effizienzhaus 40 EE mit Erneuerbare-Energien-Klasse einen Tilgungszuschuss von 10 Prozent, mit NH-Klasse 15 Prozent.

  • Neues Gesetz: Seit dem 29.07.2026 heißt das frühere Gebäudeenergiegesetz Gebäudemodernisierungsgesetz.

  • Expertin oder Experte Pflicht: Für jede Förderung ist eine Expertin oder ein Experte für Energieeffizienz zwingend einzubinden.

Was bedeutet KfW Effizienzhaus 40?

Das KfW-Effizienzhaus 40 ist ein technischer Standard für Immobilien. Er wurde von der KfW, der Kreditanstalt für Wiederaufbau, festgelegt und beinhaltet eine Reihe von Energieeffizienz-Kriterien. Bauherren, deren Gebäude diese Kriterien erfüllen, können Fördermittel beantragen, wodurch energieeffizientes Bauen attraktiver wird. Die Kennzahl 40 gibt die Effizienzhaus-Stufe an, die sich aus der Energieeffizienz des Gebäudes im Vergleich zum GModG-Referenzgebäude ergibt. Im Vordergrund stehen dabei zwei Faktoren.

Ein Effizienzhaus 40 kombiniert eine sehr gut gedämmte Gebäudehülle mit effizienter Anlagentechnik – meist einer Wärmepumpe samt kontrollierter Wohnraumlüftung – und erreicht dadurch einen besonders niedrigen Energiebedarf.

Der Primärenergiebedarf

Der Primärenergiebedarf bezeichnet den Gebäude-Energiebedarf pro Quadratmeter unter Berücksichtigung der Energieverluste bei Transport, Förderung und Aufbereitung der Energieträger. Beim Effizienzhaus 40 darf dieser Bedarf höchstens 40 Prozent des Grenzwerts betragen, den das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG, vormals Gebäudeenergiegesetz) für einen vergleichbaren Neubau vorgibt. Bis zur Umbenennung des Gesetzes im Juli 2026 war in diesem Zusammenhang vom GEG-Referenzgebäude die Rede, gemeint ist dasselbe Vergleichsgebäude wie beim heutigen GModG-Referenzgebäude. Der Primärenergiebedarf muss bei der Effizienzhaus-Stufe 40 also um 60 Prozent niedriger liegen als beim gesetzlichen Referenzgebäude.

Der Transmissionswärmeverlust

Der zweite wichtige Faktor ist der Transmissionswärmeverlust. Er bezeichnet den Wärmeverlust über die Gebäudehülle und wird ebenfalls im Vergleich zu einem Referenzgebäude betrachtet. Bei Effizienzhaus-40-Neubauten darf der Transmissionswärmeverlust maximal 55 Prozent des GModG-Grenzwerts ausmachen.

Damit ein Wohngebäude als EH 40 gilt und mit Fördermitteln finanziert werden kann, muss es die gesetzlichen Grenzwerte in mehrfacher Hinsicht deutlich unterschreiten.

Vor- und Nachteile bei Effizienzhaus 40

Ein Effizienzhaus 40 bringt spürbare Vorteile im laufenden Betrieb, verlangt dafür aber eine aufwändigere Planung und höhere Investitionen als ein Standardhaus. Die folgende Übersicht fasst die wichtigsten Punkte zusammen.

Vorteile

Energieeffizienz

Ein Haus, das der Effizienzhaus-Stufe 40 gerecht wird, hat im Vergleich zu einem Referenzgebäude einen niedrigeren Energieverbrauch.

Energiekosten

Die Heizkosten und Stromkosten fallen geringer aus, Preissteigerungen bei Energie wirken sich weniger stark aus.

Umweltfreundlichkeit

Effizienzhaus-40-Gebäude tragen zum Schutz der Umwelt und zum Umgang mit nicht erneuerbaren Energien bei.

KfW-Programm

Für Neubau und Sanierung stehen zinsverbilligte Kredite und, bei der Sanierung, ein Tilgungszuschuss zur Verfügung.

Nachteile

Investition

Sowohl beim Neubau als auch bei der Sanierung nach Effizienzhaus-40-Standard ist mit hohen Investitionskosten zu rechnen.

Bauausführung

Die Bauausführung ist häufig deutlich aufwändiger als bei einem Standardhaus.

Experten-Pflicht

Für den Förderanspruch ist die Zusammenarbeit mit einer Energieeffizienz-Expertin oder einem Energieeffizienz-Experten zwingend erforderlich, die Kosten dafür trägt der Bauherr teilweise selbst.

Schimmelgefahr

Ohne Lüftungsanlage ist häufiges Stoßlüften notwendig, andernfalls besteht ein erhöhtes Schimmelrisiko.

Wie erreicht man Effizienzhaus 40?

Die Effizienzhaus-Stufe 40 lässt sich sowohl bei einem Neubau als auch bei einem Bestandsgebäude durch Sanierung erreichen. Neben den beiden genannten Faktoren stellt der EH-40-Standard weitere Anforderungen.

  • Hydraulischer Abgleich: Die Heizungsanlage muss hydraulisch abgeglichen sein.

  • Luftwechselrate: Bei mechanischen Lüftungsanlagen darf die Luftwechselrate nicht über 1,5 1/h liegen.

  • Blower-Door-Test: Die Luftdichtheit ist nachzuweisen.

  • Wärmeerzeugung: Eine Wärmeerzeugung allein auf Basis von Öl, Gas oder Biomasse ist ausgeschlossen.

Sind diese Voraussetzungen erfüllt, stehen die Chancen auf eine Förderung gut. Für die Antragstellung ist zusätzlich eine Energieberatung durch Experten für Energieeffizienz Pflicht. Diese Einbindung ist ohnehin sinnvoll, um Fehler bei Planung und Ausführung zu vermeiden. Ähnliche technische Anforderungen gelten für die KfW-Förderung von Passivhäusern, die ebenfalls von einem niedrigen Primärenergiebedarf und Transmissionswärmeverlust profitieren.

Effizienzhaus-Klassen bei Neubau und Sanierung

Die Zusatzklassen „Effizienzhaus 40 Plus“, „40 EE“ und „40 NH“ aus früheren Förderjahren existieren in dieser Form in der Neubauförderung nicht mehr. Dort entscheidet stattdessen das Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude über die Fördersumme. Für den Sanierungsstandard bleiben Zusatzklassen relevant, allerdings mit veränderter Bedeutung. Wie hoch die KfW-40-Förderung im Einzelfall ausfällt, hängt entsprechend davon ab, ob ein Neubau errichtet oder ein Bestandsgebäude saniert wird.

Klimafreundliches Wohngebäude mit QNG (Neubau)

Wird beim Neubau zusätzlich zum Effizienzhaus-40-Niveau das Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG) in der Stufe QNG-PLUS oder QNG-PREMIUM nachgewiesen, erhöht sich der maximale Kreditbetrag. Das gilt unabhängig davon, ob ein freistehendes Haus oder eine einzelne Wohnung errichtet wird, jeweils bezogen auf die einzelne Wohneinheit. Vorausgesetzt werden unter anderem Nachweise zu den Treibhausgasemissionen über den gesamten Lebenszyklus des Gebäudes.

Effizienzhaus 40 EE und 40 NH (Sanierung)

Bei der Sanierung ist die Erneuerbare-Energien-Klasse inzwischen Mindestanforderung und kein Bonus mehr. Mindestens 55 Prozent des Wärme- und Kälteenergiebedarfs müssen aus erneuerbaren Quellen stammen, damit überhaupt ein Tilgungszuschuss gewährt wird. Die NH-Klasse für nachhaltiges Bauen bringt zusätzlich 5 Prozentpunkte mehr Tilgungszuschuss und setzt ein Zertifikat einer akkreditierten Stelle voraus.

Förderung für Effizienzhaus 40 im Neubau (KfW 297/298)

Die Aussage, Neubauten im Effizienzhaus-40-Standard würden nicht mehr gefördert, trifft nicht mehr zu. Seit dem 30.07.2026 gilt das aktuelle Merkblatt zu den Programmen Klimafreundlicher Neubau Wohngebäude, KfW 297 für die private Selbstnutzung und KfW 298 für Vermietung und Unternehmen. Details zu Antragsberechtigung und Ablauf liefert außerdem die KfW-Produktseite zu den Programmen 297/298. Der klimafreundliche Neubau wird ausschließlich über einen zinsverbilligten Förderkredit gefördert, ein Tilgungszuschuss ist in diesem Programm nicht vorgesehen. Die Förderhöchstbeträge gelten pro Wohneinheit, unabhängig davon, ob ein freistehendes Haus oder eine einzelne Wohnung entsteht.

Förderstufe Kreditbetrag je Wohneinheit Voraussetzung
Klimafreundliches Wohngebäude bis 100.000 € Effizienzhaus-40-Niveau plus Nachweis der Treibhausgasemissionen im Lebenszyklus
Klimafreundliches Wohngebäude mit QNG bis 150.000 € zusätzlich QNG-PLUS oder QNG-PREMIUM
Effizienzhaus 55, zeitlich befristet bis 100.000 € dient der Aktivierung bereits geplanter, aber noch nicht begonnener Bauvorhaben

Eine Wärmeerzeugung auf Basis von Öl, Gas oder reiner Biomasse-Verbrennung ist in der Stufe „Klimafreundliches Wohngebäude“ ausgeschlossen. Für die befristete Effizienzhaus-55-Stufe gilt zusätzlich, dass zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits eine Baugenehmigung vorliegen muss.

Förderung für Effizienzhaus 40 in der Sanierung (KfW 261)

Für die Sanierung eines Bestandsgebäudes zum Effizienzhaus 40 ist weiterhin KfW 261 zuständig, ein Programm der Bundesförderung für effiziente Gebäude. Mit der BEG-WG-Richtlinie vom 17.07.2026 gelten seit dem 21.07.2026 die im aktuellen Merkblatt Wohngebäude Kredit 261 festgelegten neuen Konditionen. Die förderfähigen Kosten liegen einheitlich bei 150.000 Euro je Wohneinheit, der Tilgungszuschuss ist gegenüber den bisherigen Sätzen pauschal um 10 Prozentpunkte reduziert.

Effizienzhaus-Stufe Tilgungszuschuss mit Nachhaltigkeits-Klasse
Effizienzhaus 40 EE 10 % 15 %
Effizienzhaus 55 EE 5 % 10 %
Effizienzhaus 70 EE entfällt, nur zinsgünstiger Kredit 5 %
Effizienzhaus 85 EE entfällt, nur zinsgünstiger Kredit 5 %
Effizienzhaus Denkmal EE 5 % 10 %

Die frühere Angabe von 45 Prozent Tilgungszuschuss bei 120.000 Euro förderfähigen Kosten ist damit überholt. Zusätzlich zu den genannten Sätzen sind bei bestimmten Konstellationen weitere Boni möglich, etwa für die Sanierung eines Worst Performing Building oder für serielle Sanierung. Die exakten Voraussetzungen dafür stehen im Merkblatt.

Ein Tilgungszuschuss wird nicht ausgezahlt, sondern zur Reduktion der Rückzahlungssumme verwendet.

Vom GEG zum Gebäudemodernisierungsgesetz

Das frühere Gebäudeenergiegesetz heißt seit dem 29.07.2026 offiziell Gebäudemodernisierungsgesetz. Es handelt sich rechtlich um dieselbe Gesetzesgrundlage unter neuem Namen, mit inhaltlichen Anpassungen. Die pauschale 65-Prozent-Pflicht für erneuerbare Energien beim Heizungseinbau ist entfallen. An ihre Stelle tritt ein technologieoffener Rahmen mit einer sogenannten Bio-Treppe, die ab 2029 einen steigenden Mindestanteil klimaneutraler Brennstoffe bei neu eingebauten fossilen Heizungen vorschreibt. Zusätzlich führt das Gebäudemodernisierungsgesetz eine Solarpflicht ein, die zunächst bestimmte Nichtwohngebäude betrifft und ab 2030 grundsätzlich auch für neue Wohngebäude gilt. Damit bildet das Gesetz weiterhin den rechtlichen Rahmen für die Energiewende im Gebäudebereich.

Für die technischen Effizienzhaus-Kennwerte selbst, also Primärenergiebedarf und Transmissionswärmeverlust, ändert die Umbenennung nichts an der Berechnungsmethodik.

Förderung der Baubegleitung und Fachplanung

Die Einbindung einer Energieeffizienz-Expertin oder eines Energieeffizienz-Experten ist sowohl für die Neubau- als auch für die Sanierungsförderung verpflichtend und wird bezuschusst. Nach dem aktuellen Stand des Merkblatts zum Programm 261 gilt für Ein- und Zweifamilienhäuser, Doppelhaushälften und Reihenhäuser ein zusätzlicher Kreditbetrag von bis zu 10.000 Euro je Vorhaben mit einem Tilgungszuschuss von 50 Prozent, maximal 5.000 Euro. Bei Eigentumswohnungen und Mehrfamilienhäusern mit mindestens drei Wohneinheiten liegt der zusätzliche Kreditbetrag bei bis zu 4.000 Euro je Wohneinheit, maximal 40.000 Euro je Vorhaben, mit einem Tilgungszuschuss von 50 Prozent bis maximal 2.000 Euro je Wohneinheit beziehungsweise 20.000 Euro je Vorhaben. Da sich diese Beträge im Zuge der Reform zum 21.07.2026 verschoben haben, lohnt sich vor der Antragstellung ein Blick auf die KfW-Produktseite zur Bundesförderung für effiziente Gebäude Wohngebäude Kredit 261/262, auf der jeweils das aktuelle Merkblatt hinterlegt ist.

Stand der Förder- und Gesetzesangaben: 24.08.2026. KfW-Konditionen (297/298, 261) und GModG-Regelungen ändern sich; maßgeblich ist stets das aktuelle KfW-Merkblatt bzw. der Gesetzestext.

Förderung beantragen, so geht’s

Der Antragsprozess für Neubau und Sanierung folgt im Kern denselben Schritten.

  1. Prüfung durch die Expertin oder den Experten. Eine Energieeffizienz-Expertin oder ein Energieeffizienz-Experte prüft das Bauvorhaben hinsichtlich der Anforderungen und bestätigt die Antragstellung bei positivem Ergebnis.

  2. Antragstellung über die Bank. Der Antrag wird über einen Finanzierungspartner, üblicherweise die Hausbank, gestellt und an die KfW weitergeleitet.

  3. Zusage und Baubeginn. Nach Zusage der Finanzierung darf mit dem Bau oder der Sanierung begonnen werden. Rechnungen der Gewerke sind zeitnah einzureichen.

  4. Bestätigung nach Fertigstellung. Die Energieeffizienz-Expertin oder der Energieeffizienz-Experte bestätigt die Umsetzung der geförderten Maßnahmen.

  5. Prüfung und Auszahlung. Bank und KfW prüfen die Unterlagen. Beim Neubau wirkt sich das Ergebnis auf die Zinskonditionen aus, bei der Sanierung wird zusätzlich der Tilgungszuschuss gutgeschrieben.

Ein Baubeginn vor der Förderzusage führt in der Regel zum Verlust des Förderanspruchs.

Fazit

Ein Effizienzhaus 40 zeichnet sich durch einen Primärenergiebedarf und einen Transmissionswärmeverlust aus, die deutlich unter dem gesetzlichen Referenzwert liegen. Für den Neubau steht seit dem 30.07.2026 wieder eine Förderung über KfW 297/298 zur Verfügung, mit bis zu 150.000 Euro Kredit je Wohneinheit bei QNG-Zertifizierung. Für die Sanierung gilt seit dem 21.07.2026 das reformierte Programm KfW 261 mit einheitlich 150.000 Euro förderfähigen Kosten und einem Tilgungszuschuss von bis zu 15 Prozent für Effizienzhaus 40 EE mit Nachhaltigkeits-Klasse. Grundlage für die technischen Anforderungen ist seit dem 29.07.2026 das Gebäudemodernisierungsgesetz, das an die Stelle des früheren Gebäudeenergiegesetzes getreten ist. Über die gesamte Nutzungsdauer lässt sich durch geringere Energiekosten spürbar Geld sparen, auch wenn die Anfangsinvestition höher ausfällt als bei einem Standardhaus.

FAQ – Häufige Fragen zu Effizienzhaus 40

Der Primärenergiebedarf liegt beim Effizienzhaus 40 bei höchstens 40 Prozent des GModG-Referenzwerts, beim Effizienzhaus 55 bei höchstens 55 Prozent. Ein Effizienzhaus 40 benötigt damit eine bessere Dämmung und effizientere Anlagentechnik, verursacht dafür aber auch höhere Baukosten.

Je nach Ausstattung und Bauweise liegen die Mehrkosten typischerweise zwischen 20.000 und 100.000 Euro gegenüber einem Standardhaus. Ausschlaggebend sind vor allem die Dämmqualität, die Haustechnik und die gewählte Wärmeerzeugung.

Die reine Bauzeit unterscheidet sich kaum von einem konventionellen Neubau und liegt je nach Bauweise meist zwischen sechs und zwölf Monaten. Zusätzliche Zeit beansprucht die Abstimmung mit der Energieeffizienz-Expertin oder dem Energieeffizienz-Experten vor Baubeginn, da die Förderzusage vor dem ersten Spatenstich vorliegen muss.

Wärmepumpen in Kombination mit einer kontrollierten Wohnraumlüftung mit Wärmerückgewinnung erfüllen die Anforderungen in der Praxis am zuverlässigsten. Eine gut geplante Anlagentechnik reduziert den Energieaufwand für Heizung und Lüftung spürbar. Eine ergänzende Solarthermie- oder Photovoltaikanlage senkt den Primärenergiebedarf zusätzlich und erleichtert das Erreichen der geforderten Effizienzhaus-Stufe.

Bestätigt die Energieeffizienz-Expertin oder der Energieeffizienz-Experte die geforderte Stufe nach Bauabschluss nicht, entfällt der Anspruch auf die vereinbarten Förderkonditionen. Je nach Programm drohen eine Rückforderung des Tilgungszuschusses oder eine nachträgliche Anpassung des Zinssatzes.

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Als Experte für den Fertighausbau widmet sich Tobias Beuler, der Gründer von Fertighausexperte, allen Fragen rund um Ihr Bauprojekt.

Technisch ausgebildet von der HWK, kaufmännisch ausgebildet von der IHK und weitergebildet im WBZ der Universität St. Gallen sowie vom Bundesverband deutscher Fertigbau, begleitet Tobias Beuler seit 2000 europaweit den Auf- und Ausbau von Fertighäusern. Nachdem er jahrelang selbst auf Baustellen tätig war, bietet er sein Insiderwissen über Fertighausexperte.com seit 2018 an, um Andere bei Ihren Fertigbauprojekten zu unterstützen und ist in TV und Print als Bauexperte bekannt. Mit seinem Buch “Bau keinen Scheiss” ist er seit Juli 2024 auch Spiegel Bestseller Autor.


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1 Kommentar

  1. Martin sagt:

    Warum habe ich diesen Artikel nicht früher gefunden? Ich suchte nach mehr Informationen über das Effizienzhaus 40. Zum Glück bin ich hier gelandet.

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