Parkplatz Haus

Erfahrungen & Bewertungen zu Tobias Beuler

Der Bau des Eigenheims sorgt für eine Steigerung von Wohnkomfort und Bequemlichkeit. Doch auch für das Auto muss ein entsprechender Stellplatz realisiert werden. So kann die lästige Parkplatzsuche bei jedem Nachhause kommen vermieden werden. Für den Parkplatz gibt es die verschiedensten Möglichkeiten. Wir möchten die unterschiedlichen Optionen vorstellen und dabei auf eventuelle Vorschriften und Besonderheiten eingehen.

Welche Möglichkeiten für den Parkplatz gibt es?

Schon während der Planungsphase für das Eigenheim muss an die zukünftigen Parkmöglichkeiten für die Autos der Bewohner gedacht werden. Verschiedene Möglichkeiten der Stellflächen bieten sich bereits bei der Gestaltung der Außenanlagen an. Bauherren haben hierbei die Wahl zwischen einem unbefestigten und preiswerten Stellplatz oder dem Bau einer hochwertigen Garage mit deutlich mehr Aufwand. Je nach Größe und Gestaltung können die Kosten deutlich variieren.

Befestigter Stellplatz

Zahlreiche Vorteile bietet der sogenannte befestigte Stellplatz für das Auto. Ein solcher Stellplatz ist nicht nur witterungsbeständiger, sondern auf Dauer werden damit auch unschöne Reifenspuren auf dem Grundstück vermieden. Unkraut kann sich nicht so leicht ausbreiten und Regenwasser kann gut versickern. Die einfachste Variante stellt hierbei das Aufschütten der Fläche mit Kies oder Schotter dar. Soll auch höheren Belastungen Stand gehalten werden, dann bietet sich der gepflasterte Untergrund an. Für einen solch befestigten Stellplatz muss auch eine entsprechende Zufahrt geplant werden.

Möchte der zukünftige Hausbesitzer die Niederschlagswasserkosten gering halten, sollte er sich für einen gepflasterten Untergrund mit Rasengittersteinen entscheiden. Der Parkplatz hält so nicht nur hohen Belastungen stand, sondern sorgt dafür, dass Regenwasser leicht versickern kann. Zusätzlich bieten solche Parkplätze Kleinstlebewesen einen entsprechenden Lebensraum.

Unbefestigter Stellplatz

Bei einer fehlenden festen Bodenschicht sprechen Experten von einem unbefestigten Stellplatz. Ein solcher Parkplatz kann sowohl auf einer Rasenfläche als auch im Vorgarten oder dergleichen realisiert werden. Diese Lösung bringt nicht nur Vorteile, sondern auch Nachteile mit sich. Mit einem unbefestigten Stellplatz sind keine weiteren Kosten verbunden. Allerdings ist diese Variante nicht überall erlaubt. Des Weiteren sollten Bauherren bedenken, dass bei Regen oder Schnee der Untergrund bzw. die Rasenfläche stark beansprucht wird und sich sehr leicht Schlammflächen auf den Stellplätzen bilden können.

Carport

Der Bau von einem Carport ist sicherlich günstiger als eine komplette Garage, jedoch muss auch der Carport ab einer bestimmten Größe genehmigt werden. Unter einem Carport wird das Fahrzeug vor Hagel, Regen oder Sturm geschützt, denn aufgrund der offenen Bauweise kann die Feuchtigkeit schneller abtrocknen, was wiederum der Bildung von Rostschäden an den Fahrzeugen entgegenwirkt. Allerdings kommt es leichter zu Verbissschäden durch Marder und Co.

Der Carport bzw. der Unterstand kann aus den verschiedensten Materialien erbaut werden. Sehr beliebt sind hierbei Holz oder Aluminium. Schließt der Carport direkt an das Haus an, ist es möglich dieses bei schlechtem Wetter nahezu trocken zu erreichen. Diese Überlegungen sollten beim Entwurf bedacht werden.

Einige Kfz-Versicherungen bieten schon bei einem vorhandenen Carport Nachlässe bei den Versicherungsprämien an, sodass sich der Bau auf lange Sicht lohnt und als Inspiration dient.

Garage

Die Garage bietet neben dem optimalen Schutz für das Fahrzeug auch einen gewissen Komfort. Zusätzlich kann die Garage auch als Stellplatz für Fahrräder, Rasenmäher und Co. genutzt werden. Gleichzeitig bietet die Garage den idealen Schutz vor Diebstahl, Marderbiss und Co.  

Die Garage stellt die aufwendigste Möglichkeit eines Parkplatzes dar und erfordert in jedem Fall eine Genehmigung vom örtlichen Bauamt. Um Kosten zu sparen, sollte eine solche Genehmigung direkt bei der Hausplanung mit beantragt werden.

Parkplatz planen und gestalten

Bereits beim Hausbau sollten Bauherren an die erforderliche Mindestanzahl von Stellplätzen denken. Die Mindestanzahl von Parkflächen in der Bauverordnung vorgegeben und ist in der Landesverordnung bzw. der Stellplatzverordnung geregelt. Kommt es zu einer nachträglichen Nutzungsänderung des Gebäudes und sind dadurch mehr Stellplätze gefordert, müssen diese so weit nicht vorhanden nachträglich realisiert werden – so sieht es die Stellplatzverordnung vor.

Gestaltungsgrundsätze für die Stellplätze vor dem Haus

Parkplätze für das Auto dürfen auf dem eigenen Grundstück frei gewählt werden. Dies kann daher auch der Vorgarten sein, wenn Bauherren keinen anderen Platz zur Verfügung haben. Voraussetzung hierfür ist es jedoch, dass Nachbarn durch Abgase oder Lärm nicht belästigt werden und die Sicherheit gewährleistet ist.

Bei der Planung für den Parkplatz sollten Bauherren darauf achten, dass ausreichend Platz zum Rangieren des Fahrzeugs vorhanden ist. Hierbei gilt, dass das Ein- und Ausparken mit einer abgerundeten Zufahrt einfacher zu handhaben ist als bei der rechtwinkligen Bauweise. Gleichzeitig sollte darauf geachtet werden, dass sich sowohl Türen als auch der Kofferraum vom Auto problemlos öffnen lassen.

Des Weiteren sollten Bauherren schon bei der Planung der Parkfläche die Abmessungen ihres Autos kennen. Dies gilt insbesondere dann, wenn sich rechts oder links vom Parkplatz eine Hecke oder eine Mauer befindet. Der geplante Parkplatz muss dann die geforderte Mindestbreite entsprechend überschreiten. Für einen Kleinwagen beträgt die Breite des Stellplatzes 2,30 m. Soll regelmäßig ein größeres Auto auf dem Parkplatz stehen, dann liegt die Breite bei 2,50 m. Für einen barrierefreien Parkplatz muss der Bauherr eine Mindestbreite von 3,50 m nachweisen.

Bei der Länge für den Stellplatz ist sowohl die Zufahrt als auch die Art und Weise, wie das Auto zur Straße geparkt wird entscheidend. Für einen Parkplatz mit einem 90-Grad-Winkel in Richtung Straße liegt die Länge bei 5 m. Ein Stellplatz, der parallel zur Straße liegt, muss eine Länge von 6,50 m haben. Auch hier kann es zu Ausnahmeregelungen kommen.

Ebenso wichtig wie der Platz rund um das Auto sind die Mindestabstände zum Straßenverkehr sowie zu den Nachbargrundstücken. Der Mindestabstand zum Nachbargrundstück beträgt 2,50 m. Allerdings kann es hier auch zu Ausnahmen kommen.

Genehmigung des Stellplatzes

Gerade beim Bau einer Garage oder eines entsprechend großen Carports ist eine Genehmigung vom Bauamt erforderlich. In einigen Fällen muss sogar die Genehmigung des Nachbarn vor dem Bau eingeholt werden. Dies ist allerdings von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich geregelt.

Wann ist ein PKW Stellplatz genehmigungspflichtig?

Wird nur ein Unterstand bzw. ein Carport errichtet, reicht meistens das vereinfachte Genehmigungsverfahren aus. Bauherren müssen in diesem Fall keinen umfassenden Bauantrag stellen. Die Zusage zum Bau erfolgt meistens sehr schnell. Anders sieht es bei einer Garage aus. Hier muss ein umfassender Bauantrag gestellt werden und die Zusage kann unter Umständen einige Zeit in Anspruch nehmen.

Definitiv sollten Bauherren niemals vor der behördlichen Zusage mit dem Bau der Garage oder des Carports beginnen. Dies kann zum Baustopp führen und im schlimmsten Fall auch zum kompletten Rückbau des Bauwerks.

Einige Bundesländer schreiben zudem einen befestigten Dauerparkplatz auf dem eigenen Grundstück vor. Hier gilt, dass Bauherren sich vor der Planung und vor dem Hausbau umfassend informieren.

Was kostet die Planung und der Bau eines Stellplatzes?

Diese Frage kann pauschal nicht beantwortet werden. Eine Reihe von Faktoren spielen beim Bau von Parkplätzen eine wichtige Rolle.

Werden unbefestigte Parkplätze auf dem eigenen Grundstück realisiert, ist in der Regel nicht mit weiteren Kosten zu rechnen. Ein befestigter Parkplatz, der in Eigenregie erstellt wird, verursacht in der Regel nur die Materialkosten. Anders sieht es bei einem Carport oder gar einer Garage aus. Hierbei fallen Kosten in unterschiedlicher Höhe an. Entscheidend dafür sind sowohl der Typ als auch die verwendeten Materialien für das Bauwerk. Auf keinen Fall dürfen bei letzterem die Gebühren für die Genehmigung durch das Bauamt vergessen werden. Erfolgt die Planung professionell durch einen Architekten, dann muss das anfallende Honorar ebenfalls in die Kosten für den Parkplatz am Haus kalkuliert werden.

Unser Fazit – Stellplätze vor dem Haus

Ein Parkplatz am Haus bietet Komfort, denn beim nach Hause kommen, muss nicht nach einer freien Parkfläche gesucht werden. Leider gibt es aktuell noch kein Recht auf einen Parkplatz vor dem Haus, sodass Bauherren schon bei der Planung des Hauses den Parkplatz am Haus mit einplanen sollten. Die Abstimmung darüber sollte in Zusammenarbeit mit dem Architekten und dem Hausbauunternehmen getroffen werden. Soll der Parkplatz am Haus erst nach dem Bau realisiert werden, dann ist dies meist deutlich kostenintensiver und auch nicht immer so einfach zu bewerkstelligen.

Dem Hausbesitzer werden kaum Grenzen zum Bau eines Parkplatzes gesetzt. Er kann je nach Platz, Budget und individuellen Wünschen den Parkplatz als offenen Stellplatz, Carport oder Garage realisieren. Dennoch sollte vor der Planung die Information über die Anforderungen im jeweiligen Bundesland stehen.

FAQs zum Thema Parkplatz Haus

Die Anzahl der Parkplätze bei einem Eigenheim variiert je nach Grundstücksgröße, Bauvorschriften und individuellen Vorlieben. In der Regel wird mindestens ein Parkplatz für das Hauptfahrzeug des Hausbesitzers vorgesehen. Bei größeren Grundstücken können auch mehrere Parkplätze oder eine Garage zur Verfügung stehen.

Die Anforderungen an einen Parkplatz auf dem eigenen Grundstück variieren je nach Baugesetzen und lokalen Bestimmungen. In einigen Gemeinden kann es eine Vorschrift geben, dass jedes Eigenheim über mindestens einen Parkplatz verfügen muss. Es ist ratsam, sich vor Baubeginn bei den örtlichen Behörden über die spezifischen Anforderungen zu informieren.

Die Nutzung von Parkplätzen auf der Straße hängt von den örtlichen Vorschriften und Parkregelungen ab. In einigen Gebieten ist das Parken auf der Straße erlaubt, solange keine besonderen Einschränkungen gelten. In dicht besiedelten Gebieten oder in Gegenden mit begrenztem Parkraum können jedoch Parkbeschränkungen oder Anwohnerparkausweise erforderlich sein.

Ja, es ist möglich, einen ungenutzten Parkplatz auf Ihrem Grundstück zu vermieten, sofern dies rechtlich erlaubt ist und keine Beschränkungen durch lokale Vorschriften oder Vereinbarungen bestehen. Dies kann eine Möglichkeit sein, zusätzliches Einkommen zu generieren, insbesondere in Gebieten mit hoher Nachfrage nach Parkraum.

Autor Tobias Beuler

Aktualisiert: 05.06.2021

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Als Experte für den Fertighausbau widmet sich Tobias Beuler, der Gründer von Fertighausexperte, allen Fragen rund um Ihr Bauprojekt.

Technisch ausgebildet von der HWK, kaufmännisch ausgebildet von der IHK und weitergebildet im WBZ der Universität St. Gallen sowie vom Bundesverband deutscher Fertigbau, begleitet Tobias Beuler seit 2000 europaweit den Auf- und Ausbau von Fertighäusern. Nachdem er jahrelang selbst auf Baustellen tätig war, bietet er sein Insiderwissen über Fertighausexperte.com seit 2018 an, um Andere bei Ihren Fertigbauprojekten zu unterstützen und ist in TV und Print als Bauexperte bekannt.


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