Einbehalt bei Mängeln oder nicht erbrachter Leistungen – Das sollten Sie wissen

Erfahrungen & Bewertungen zu Tobias Beuler

Definiton Einbehalte:

Einbehalte für Mängel und noch nicht erbrachte Leistungen sind für Bausachverständige und Bauherren ein Mittel, um eine Hausübergabe abzuschließen. Üblich sind circa die doppelten Mängelbeseitigungskosten. Darunter fällt nicht nur das Material, sondern auch die Arbeitszeit. Die aufschlussreichste Liste stellt „Fertighausexperte“ gegen eine kleine Gebühr zur Verfügung, die sowohl für Massiv- als auch Stein- und Holzhäuser, sowie für den Wohnungsbau gültig ist.

Einbehalte bei der Hausübergabe

Nähert sich die Hausübergabe, stehen Bauherren aufgrund von Fachkräftemangel alle vor dem gleichen Problem die meisten Sachverständigen, unabhängig davon, ob auf Stein- oder Fertighäuser spezialisiert, sind bereits lange im Voraus über Wochen ausgebucht und können nur einen Termin pro Tag annehmen.

Bauherren, die in der Regel zum ersten Mal in ihrem Leben bauen, müssen jetzt also versuchen mit dem Bauleiter des Hausbauunternehmens für diverse Mängel und für nicht erbrachte Leistungen entsprechend passende Beträge, Gutschriften und Einbehalte auszuhandeln.

In diesem Kampf zwischen David und Goliath ist die erste Regel, cool zu bleiben. Und gerade an dem Punkt haben viele Bauherren schon verloren, weil der Bauleiter, der den Auftraggeber, also das Hausbauunternehmen, vor Ort vertritt, in der Regel einen unfairen Vorteil an der Hand hat: er hat es nämlich, im Gegensatz zu den Bauherren, oft nicht eilig.

Bauherren hingegen, die vor der Hausübergabe stehen, möchten in der Regel schnell ins Haus, da nicht nur noch die letzten Beträge an die Bank fällig sind (Bereitstellungszinsen auf nicht abgerufene Beträge), sondern eventuell auch länger Miete gezahlt werden muss. Einigt man sich bei der Hausübergabe also nicht auf entsprechende Einbehalte, müssen Bauherren im schlimmsten Fall noch eine Mietswohnung beziehen. Dieser Stress ist den meisten Baufirmen und deren Bauleitern bestens bekannt. Und wird entsprechend gerne ausgenutzt.

Sollten Sie aus den anfangs genannten Gründen ebenfalls keinen Bausachverständigen für ihr Stein- oder Fertighaus zur Unterstützung beauftragen können, erhalten Sie über folgenden Link (Hausübergabe-Einbehalte-Tabelle) eine Tabelle, die circa 100 wichtige Punkte bzw. Mängel und Einbehalte regelt und beziffert. Sozusagen die Schleuder für David.

Machen Sie sich aber bitte klar, dass diese Liste, da jedes Bauvorhaben individuell ist, nie zu 100% komplett und vollständig sein kann. Auch kann die Liste niemals eine Baubegleitung durch einen Bausachverständigen ersetzen. Erst recht nicht zum großen Finale der Hausübergabe. Trotzdem lassen sich anhand der Beträge in der Liste gute Richtwerte erkennen, um die entsprechenden Einbehalte für Mängel und nicht erbrachte Leistungen zu verhandeln.

Beachten Sie bitte außerdem, dass in der Einbehaltstabelle für Hausübergaben fast ausschließlich mit Spannen gearbeitet wird. Man kann also nicht pauschal sagen, dass einem für eine Haustür, die noch fehlt, 2.000 Euro, 3.000 Euro oder 5.000 Euro zustehen, denn der eine Bauherr baut mit einem Massenanbieter, der fast ausschließlich billige Materialen verwendet und der nächste Bauherr baut mit einem Premiumanbieter. Mal ist die Haustür dann nur aus Kunststoff, mal aus Holz und manchmal auch aus Aluminium. Und ab und zu hat die Haustür außerdem ein Seitenteil und manchmal sogar zwei. Sie merken also, man kann nicht einfach den einen idealen Betrag für einen Einbehalt nennen, sondern man muss sich bei jeder Hausübergabe in der Tabelle die Spannen anschauen und versuchen, sich in diesem Korridor zu bewegen. Denn Mängelbeseitigungskosten sind stets ein Schätzbetrag.

Übrigens: Die Hausübergabeneinbehaltstabelle wird ständig bearbeitet und auf dem neusten Stand gehalten. So haben Sie aktuelle Zahlen an der Hand und müssen sich im besten Fall nicht mit dem Bauleiter des Hausbauunternehmens streiten.

Zusatztipp: Im Zweifelsfall können Sie auch gerne den ein oder anderen Einbehalt auch leicht zu hoch ansetzen. Die Rechtsprechung sieht bei Übergaben nämlich das Hausbauunternehmen in der Beweislast. Der Bauleiter des Fertighausunternehmens muss also erklären können, warum er den von Ihnen aufgerufenen Betrag nicht akzeptieren möchte. In diesem Fall wählen sie dann einen Betrag, der sich in der Einbehaltstabelle für Hausübergaben etwas weiter unten befindet.

Hier noch der Quellennachweis: BGH, Urteil vom 6.12.2007, Az. VII ZR 125/06, Abruf-Nr. 080137

Aber: Bezüglich Mängel und Einbehalte bei Hausübergaben dürfen Sie aber auch nicht übertreiben, denn das Hausbauunternehmen hat das Recht, eine Leistung erstmal zu verweigern und die Arbeit einzustellen. Im besten Fall haben Sie also eine auf Fertighäuser spezialisierte Unterstützung zur Seite.

Zur besseren Übersicht ist die Tabelle für Einbehalte von oben nach unten gegliedert. Es geht also vom Schornstein am Dach übers Erdgeschoss bis nach draußen zu Garage, Carport und Außenwasserhähne.

Viel Erfolg bei Ihrer Hausübergabe,

Ihr Fertighausexperte-Team

Hier können Sie die Tabelle erwerben: Hausübergabe-Einbehalte-Tabelle 

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FAQs zum Thema Einbehalt

Der Einbehalt bezieht sich auf einen Teil der Zahlung, der vom Auftraggeber einbehalten wird, um Baumängel oder -minderungen zu berücksichtigen. Dieser Betrag dient als Sicherheit, um den Auftragnehmer zur Mängelbeseitigung zu motivieren.

Die Höhe des Einbehalts kann variieren und wird oft vertraglich festgelegt. In der Regel beträgt der Einbehalt zwischen 5% und 10% der Gesamtvergütung für das Bauprojekt.

Die Dauer des Einbehaltszeitraums ist ebenfalls vertraglich geregelt und kann unterschiedlich sein. Üblicherweise beträgt dieser Zeitraum 3 bis 6 Monate nach Abnahme des Bauwerks oder der erbrachten Leistung.

Der Einbehalt darf in der Regel freigegeben werden, wenn der Auftragnehmer die Mängelbeseitigung ordnungsgemäß durchgeführt hat und die Mängel behoben wurden. Die genauen Bedingungen hierfür sollten im Vertrag oder in den entsprechenden rechtlichen Bestimmungen festgelegt sein.

Wenn der Auftragnehmer die Mängel nicht behebt oder nicht innerhalb der vereinbarten Frist behebt, kann der Auftraggeber den Einbehalt einbehalten und gegebenenfalls weitere rechtliche Schritte einleiten, um die Mängelbeseitigung zu erzwingen oder Schadensersatzansprüche geltend zu machen.

Autor Tobias Beuler

Aktualisiert: 05.06.2021

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Als Experte für den Fertighausbau widmet sich Tobias Beuler, der Gründer von Fertighausexperte, allen Fragen rund um Ihr Bauprojekt.

Technisch ausgebildet von der HWK, kaufmännisch ausgebildet von der IHK und weitergebildet im WBZ der Universität St. Gallen sowie vom Bundesverband deutscher Fertigbau, begleitet Tobias Beuler seit 2000 europaweit den Auf- und Ausbau von Fertighäusern. Nachdem er jahrelang selbst auf Baustellen tätig war, bietet er sein Insiderwissen über Fertighausexperte.com seit 2018 an, um Andere bei Ihren Fertigbauprojekten zu unterstützen und ist in TV und Print als Bauexperte bekannt.


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