Die Kommunen sind angehalten, die Bebauung in neu erschlossenen Wohngebieten derart zu gestalten, dass diese den übergeordneten Flächennutzungsplänen entspricht. So soll maßgeblich dazu beigetragen werden, dass in einem Gemeindegebiet die Ordnung und Entwicklung gesteuert wird. Quasi um aus städtebaulicher Sicht der „Wildwuchs“ verhindert wird und ein Siedlungscharakter gewahrt bleibt, der einer gewissen Einheitlichkeit entspricht. Dabei gelten in jedem Bundesland und in jeder Kommune unterschiedliche Vorschriften.
So wird beispielsweise derart detailliert in die Bebauung eingegriffen, dass beispielsweise Putz oder Klinker vorgeschrieben werden. Darüber hinaus kann es sogar so weit gehen, dass die Fassadengestaltung als solche sowie die Farbe der Dacheindeckung reglementiert werden. Hierbei herrscht jedoch keineswegs ausschließlich Willkür und ungezügelte Verordnungswut, sondern es sollen durchaus auch einzelne Interessen geschützt werden – indem es zum Beispiel untersagt ist, in einem Gebiet, das mit Ein- und Zweifamilienhäusern bebaut wird, keine mehrstöckigen Gebäude zu errichten, die die Sicht nehmen oder zu einer Verschattung führen. Die Bauweise hingegen wird nur in absoluten Ausnahmen vorgegeben. Ob Sie ein Fertighaus oder ein Massivhaus bauen, spielt in der Regel keine Rolle. Ein Fertighaus glänzt mit kürzerer Bauzeit und spart somit Bauherren teure Bereitstellungszinsen. Zudem bieten Fertighäuser den Vorteil der Festpreisgarantie und bringen außerdem ein angenehmes Wohnklima mit sich. Ein Massivhaus hingegen hat zur Zeit noch beim Schallschutz die Nase vorn.