Die Berechnung der Wohnfläche, insbesondere in einer Mietwohnung, ist ein zentraler Aspekt in der Immobilienbranche. Sie beeinflusst nicht nur den Wert der Immobilie, sondern auch das Verhältnis zwischen Vermietern und Mietern.

Die Bestimmung der genauen Wohnungsgröße, einschließlich spezifischer Räume wie der Speisekammer, dem Flur oder des Treppenhauses, hat sowohl für Wohnzwecke als auch für die Einstufung und Bewertung der Immobilie erhebliche Bedeutung.

Der vorliegende Artikel widmet sich den Feinheiten der Wohnflächenberechnung, bietet nützliche Tipps und betrachtet verschiedene Aspekte, die sowohl Vermietern als auch Mietern von Nutzen sein können.

Wie wird Wohnfläche berechnet?

flur-treppenDie Berechnung der Wohnfläche ist ein wesentlicher Aspekt, wenn es um den Kauf, Verkauf oder die Vermietung von Immobilien geht. Es gibt verschiedene Methoden zur Wohnflächenberechnung, und die genaue Berechnung kann abhängig von der Anwendung und den örtlichen Regelungen variieren.

Wohnfläche vs. Nutzfläche

Die Unterscheidung zwischen Wohnfläche und Nutzfläche ist ein wesentlicher Aspekt in der Immobilienbranche, der oft Missverständnisse und Verwirrung hervorrufen kann. Es ist wichtig, die genauen Definitionen und Unterschiede zu verstehen, da sie sowohl rechtliche als auch finanzielle Auswirkungen haben können.

Was ist eine Wohnfläche?

Die Wohnfläche ist die Fläche innerhalb einer Wohnung oder eines Hauses, die zum Wohnen genutzt werden kann. Hierbei werden Räume wie Wohnzimmer, Schlafzimmer, Küche und Bad berücksichtigt. In manchen Fällen können auch Flure und Abstellräume teilweise zur Wohnfläche gezählt werden. Die Wohnflächenberechnung erfolgt nach bestimmten Normen und Vorschriften, die in verschiedenen Ländern unterschiedlich sein können.

Was ist eine Nutzfläche?

Im Gegensatz zur Wohnfläche bezeichnet die Nutzfläche die Gesamtfläche einer Immobilie, einschließlich aller Räume, die nicht unbedingt zum Wohnen gedacht sind. Dazu können Treppenhäuser, Keller, Dachgeschoss, Balkon, Abstellräume und ähnliche Flächen zählen. Die Nutzfläche gibt somit einen umfassenderen Überblick über die gesamte Fläche eines Gebäudes.

Zusammenfassung:

  • Wohnfläche: Befasst sich ausschließlich mit den Teilen der Immobilie, die für Wohnzwecke genutzt werden. Sie ist oft die Grundlage für Verträge und finanzielle Berechnungen wie Miete, Kaufpreis und Nebenkosten.

  • Nutzfläche: Umfasst die gesamte Fläche, einschließlich der Wohnfläche und aller anderen Teile des Gebäudes, die nicht explizit für Wohnzwecke vorgesehen sind.

Der Unterschied zwischen Wohnfläche und Nutzfläche kann je nach Rechtsprechung und lokalen Normen variieren. In vielen Fällen dient die DIN 277 als Grundlage für die Berechnung von Nutzflächen, während die Wohnfläche oft durch spezifische Verordnungen wie die Wohnflächenverordnung (WoFlV) geregelt ist.

Wohnflächenberechnungsmethoden

Die Wohnflächenberechnung ist ein entscheidender Aspekt in der Immobilienbranche, und es gibt verschiedene anerkannte Methoden, die zur Bestimmung der Wohnfläche einer Wohnung oder eines Hauses verwendet werden können.

Diese Methoden berücksichtigen verschiedene Faktoren und können in verschiedenen Kontexten unterschiedliche Ergebnisse liefern. Die Wahl der Methode hängt oft von der Gesetzgebung, den Vertragsbedingungen und den spezifischen Anforderungen des Projekts ab. Nachfolgend werden die gängigsten Methoden detailliert erläutert.

Wohnflächenberechnung nach DIN 277

Die DIN 277 ist eine umfassende deutsche Norm, die die Berechnung von Grundflächen und Rauminhalten im Hochbau regelt. Hier ist eine detailliertere Erläuterung der Schlüsselbereiche:

  1. Brutto-Grundfläche (BGF): Die Brutto-Grundfläche beinhaltet die gesamte Fläche des Gebäudes, einschließlich aller äußeren und inneren Wände, Stützen und technischen Anlagen. Hier werden keine Abzüge für unbenutzte oder technische Bereiche gemacht.

  2. Netto-Grundfläche (NGF): Die Netto-Grundfläche wird berechnet, indem von der Brutto-Grundfläche die Flächen abgezogen werden, die von den Konstruktionselementen eingenommen werden. Hierzu zählen auch Flächen, die für die technische Gebäudeausrüstung benötigt werden.

  3. Nutzfläche (NF): Diese bezieht sich auf die Flächen, die direkt einer Nutzung zugeführt werden können, wie beispielsweise Wohn-, Büro- oder Lagerflächen.

Die DIN 277 erfordert eine detaillierte Aufschlüsselung der verschiedenen Bauteile und ihrer jeweiligen Flächen. Sie wird oft für gewerbliche Immobilien verwendet, kann aber auch bei Wohngebäuden Anwendung finden. Die Berechnung erfolgt dabei nach klaren, detaillierten Vorgaben und erfordert oft die Unterstützung von Fachleuten

Wohnflächenberechnung nach DIN 283

Die DIN 283 ist eine spezielle Norm, die sich auf die Berechnung der Wohnfläche konzentriert und in einigen Punkten von der DIN 277 unterscheidet. Hier sind die wesentlichen Bestandteile:

  1. Wohnfläche: Hierunter fallen alle Räume einer Wohnung, die dem Wohnen dienen, einschließlich Schlafzimmer, Wohnzimmer, Küchen und Bäder. Diese Fläche wird in der Regel zu 100% angerechnet.

  2. Nebenflächen: Die Methode legt auch fest, welche Flächen nicht zur Wohnfläche gezählt werden dürfen, wie z. B. Treppenhäuser und Flure außerhalb der Wohnung. Nebenflächen wie Keller, Dachböden, Garagen usw. werden nicht zur Wohnfläche gezählt. Jedoch können bestimmte Nebenflächen anteilig zur Wohnfläche hinzugerechnet werden, wenn sie bestimmten Anforderungen genügen.

  3. Eingeschränkt nutzbare Flächen: Flächen mit Höhenbeschränkungen wie Dachschrägen werden in der DIN 283 oft nur anteilig berücksichtigt. Je nach Höhe der Schräge kann ein prozentualer Abzug erfolgen.

Die DIN 283 ist mittlerweile in vielen Bundesländern durch die Wohnflächenverordnung ersetzt worden, kann aber in älteren Verträgen oder spezifischen Kontexten noch Bedeutung haben.

Wohnflächenberechnung nach Wohnflächenverordnung (WoFlV)

Die Wohnflächenverordnung (WoFlV) ist eine spezielle Verordnung in Deutschland, die seit dem 1. Januar 2004 in Kraft ist. Sie dient zur einheitlichen Bestimmung der Wohnfläche in Wohngebäuden und hat die DIN 283 in vielen Fällen abgelöst. Die WoFlV ist insbesondere bei der Berechnung der Wohnfläche für Mietwohnungen von Bedeutung. Hier ist eine ausführliche Darstellung der Vorschriften und Methoden nach der WoFlV:

  1. Grundregeln: Gemäß WoFlV gehört zur Wohnfläche die Grundfläche der Räume, die ausschließlich zu der Wohnung gehören. Dazu zählen alle Räume, die dem Wohnen dienen, wie Wohnzimmer, Schlafzimmer, Küche, Bad und Flur. Auch Balkone und Terrassen können anteilig zur Wohnfläche gezählt werden.

  2. Anteilige Anrechnung von Nebenflächen: Einige Nebenflächen können anteilig zur Wohnfläche gerechnet werden, je nach ihrer Nutzbarkeit und Zugänglichkeit. Zum Beispiel:

    • Balkone, Loggien, Dachgärten und Terrassen werden in der Regel zu 25% oder 50% angerechnet, je nach Qualität und Ausrichtung.

    • Hobbyräume und Wintergärten können unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls teilweise angerechnet werden.

  3. Abzug bei eingeschränkter Nutzbarkeit: Flächen mit eingeschränkter Höhe, wie Räume mit Dachschrägen, werden unter Umständen nur teilweise zur Wohnfläche gezählt. Zum Beispiel wird eine Fläche, deren Höhe weniger als 1 Meter beträgt, in der Regel überhaupt nicht angerechnet.

  4. Ausnahme von der Wohnfläche: Bestimmte Flächen werden nicht zur Wohnfläche gerechnet. Dazu gehören zum Beispiel Flure und Treppen, die gemeinschaftlich genutzt werden, sowie Räume, die ausschließlich gewerblichen Zwecken dienen.

  5. Präzise Messung: Die WoFlV erfordert eine genaue Messung der Wohnfläche. Diese sollte idealerweise von einem Fachmann durchgeführt werden, um Fehler zu vermeiden. Auch die Interpretation der Vorschriften kann komplex sein, so dass juristische oder fachliche Beratung sinnvoll sein kann.

  6. Rechtliche Bedeutung: Die korrekte Berechnung der Wohnfläche nach WoFlV hat erhebliche rechtliche Bedeutung, insbesondere im Mietrecht. Unrichtige Angaben zur Wohnfläche können rechtliche Konsequenzen haben, einschließlich einer Mietminderung.

Wie beeinflusst die Wohnflächenberechnung den Wert einer Immobilie?

Die Wohnflächenberechnung spielt eine zentrale Rolle bei der Bestimmung des Werts einer Immobilie. Die genaue und korrekte Berechnung der Wohnfläche beeinflusst verschiedene Aspekte, die mit dem Immobilienwert zusammenhängen.

Basis für den Preis:

Die Wohnfläche dient oft als Grundlage für die Festsetzung des Preises einer Immobilie, sei es für Miete oder Kauf. Die Quadratmeterzahl der Wohnfläche wird mit dem Marktpreis pro Quadratmeter multipliziert, um den Gesamtpreis zu ermitteln. Falsche Berechnungen der Wohnfläche können somit zu erheblichen Abweichungen bei der Preisfestsetzung führen.

Einfluss auf die Miethöhe:

In Mietwohnungen beeinflusst die Wohnflächenberechnung die Miethöhe. Der Mietvertrag legt oft die Miete basierend auf der Wohnfläche fest, und Abweichungen in der Berechnung können zu Differenzen zwischen Mieter und Vermieter führen.

Einfluss auf den Verkaufspreis:

Beim Verkauf einer Wohnung oder eines Hauses spielt die Wohnfläche eine entscheidende Rolle bei der Festlegung des Verkaufspreises. Potenzielle Käufer betrachten die Wohnfläche als entscheidenden Faktor bei der Beurteilung des Wertes der Immobilie.

Berechnung der Nebenkosten:

In vielen Fällen beeinflusst die Wohnflächenberechnung auch die Nebenkostenabrechnung. Gemeinschaftskosten wie Heizung, Wasser oder allgemeine Wartung werden häufig basierend auf der Wohnfläche auf die Mieter verteilt.

Rechtliche Aspekte:

Die Wohnflächenberechnung muss in Übereinstimmung mit den geltenden Gesetzen und Verordnungen, wie der Wohnflächenverordnung (WoFlV), DIN 277, oder anderen relevanten Normen erfolgen. Die Nichteinhaltung dieser Regelungen kann rechtliche Konsequenzen haben und sich auf den Wert der Immobilie auswirken.

Mögliche Ausnahmen:

In Ausnahmefällen können bestimmte Bereiche wie Balkon, Keller, Abstellraum oder Dachgeschoss nach spezifischen Regelungen und Normen zur Wohnfläche gezählt oder davon ausgeschlossen werden, was wiederum den Wert der Immobilie beeinflusst.

Wichtige rechtliche Aspekte bei der Angabe von Wohnflächen und potenzielle Konsequenzen

Die Angabe von Wohnflächen in Immobilienangeboten, Miet- und Kaufverträgen unterliegt bestimmten rechtlichen Vorschriften und Normen. Die Nichteinhaltung dieser Vorgaben kann ernsthafte Konsequenzen nach sich ziehen. Hier sind die wesentlichen rechtlichen Aspekte im Zusammenhang mit der Wohnflächenangabe:

Gesetzliche Grundlagen

Die Wohnflächenverordnung (WoFlV) sowie Normen wie DIN 277 und DIN 283 sind die grundlegenden rechtlichen Rahmenbedingungen in Deutschland, die die Berechnung und Angabe von Wohnflächen regeln.

Genauigkeit der Angaben

Die Angabe der Wohnfläche muss korrekt und verlässlich sein. Fehlerhafte Angaben können als irreführend oder sogar betrügerisch angesehen werden, mit möglichen zivil- und strafrechtlichen Folgen.

Einbeziehung bestimmter Räume

Die Art und Weise, wie bestimmte Räume wie Balkone, Terrassen oder Keller in die Wohnfläche einbezogen oder davon ausgeschlossen werden, muss im Einklang mit den geltenden rechtlichen Vorschriften erfolgen.

Offenlegungspflichten

Verkäufer und Vermieter haben eine Offenlegungspflicht hinsichtlich der genauen Wohnfläche. Verschwiegenheit oder falsche Darstellung kann als Verstoß gegen die gesetzlichen Pflichten interpretiert werden.

Vertragliche Vereinbarungen

Die im Vertrag festgelegte Wohnfläche sollte der tatsächlichen Wohnfläche entsprechen. Abweichungen könnten zu Vertragsverletzungen führen und Schadensersatzansprüche nach sich ziehen.

Konsequenzen bei Fehlangaben

  • Zivilrechtliche Folgen: Mieter oder Käufer könnten eine Mietminderung, Schadensersatz oder gar eine Rückabwicklung des Vertrags fordern.

  • Strafrechtliche Folgen: Im Extremfall könnten Fehlangaben als Betrug gewertet werden, was strafrechtliche Konsequenzen haben kann.

  • Reputationsschaden: Professionelle Immobilienanbieter könnten ihren Ruf und das Vertrauen der Kunden verlieren.

Haftung von Experten

Makler, Gutachter und andere Fachleute, die an der Wohnflächenberechnung beteiligt sind, können haftbar gemacht werden, wenn sie falsche Informationen liefern oder Standards nicht einhalten.

Ausnahmen und Sonderfälle

Bestimmte Ausnahmen oder Sonderregelungen, etwa für historische Gebäude oder besondere Wohnformen, können gelten, müssen aber klar kommuniziert und verstanden werden.

Welche Kriterien bestimmen, ob Flur und Treppenhaus zur Wohnfläche zählen?

Die Berechnung der Wohnfläche einer Immobilie ist ein entscheidender Faktor in vielen Kontexten, sei es beim Verkauf, der Vermietung oder der Bewertung einer Liegenschaft. Während Zimmer wie Schlafzimmer, Wohnzimmer und Küche klar zur Wohnfläche zählen, kann die Einordnung von Flur und Treppenhaus komplexer sein.

Verschiedene Kriterien, von rechtlichen Grundlagen bis hin zu funktionalen Aspekten und vertraglichen Vereinbarungen, beeinflussen die Entscheidung, ob diese Bereiche zur Wohnfläche gehören oder nicht. Das Verständnis dieser Kriterien ist entscheidend, um eine genaue und rechtlich korrekte Wohnflächenberechnung zu gewährleisten.

Rechtliche Grundlagen und Normen

  • Wohnflächenverordnung (WoFlV): Diese Verordnung legt die Berechnung der Wohnfläche in Deutschland fest. Sie enthält spezifische Bestimmungen darüber, welche Flächen zur Wohnfläche zählen und welche nicht.

  • DIN 277 und DIN 283: Diese Normen können ebenfalls Einfluss darauf haben, wie die Wohnfläche berechnet wird, insbesondere in kommerziellen oder speziellen Gebäuden.

Art des Flurs

  • Innerhalb der Wohnung: Flure, die innerhalb einer Wohnung liegen und ausschließlich von den Bewohnern dieser Wohnung genutzt werden, zählen in der Regel zur Wohnfläche.

  • Gemeinschaftsflure: Flure, die von mehreren Parteien genutzt werden, wie etwa in Mehrfamilienhäusern, zählen in der Regel nicht zur Wohnfläche der einzelnen Wohnungen.

Art des Treppenhauses

  • Innerhalb der Wohnung: Wenn ein Treppenhaus ausschließlich zu einer Maisonette-Wohnung gehört und von keiner anderen Partei genutzt wird, kann es zur Wohnfläche gezählt werden.

  • Gemeinschaftliche Nutzung: Treppenhäuser, die von mehreren Mietern oder Eigentümern genutzt werden, zählen normalerweise nicht zur Wohnfläche.

Nutzung und Zugänglichkeit

  • Exklusive Nutzung: Flure und Treppenhäuser, die ausschließlich von einer Partei genutzt werden, könnten eher zur Wohnfläche gezählt werden.

  • Öffentliche Zugänglichkeit: Wenn diese Bereiche öffentlich zugänglich sind oder von mehreren Parteien genutzt werden, werden sie in der Regel nicht zur Wohnfläche gerechnet.

Funktionale Aspekte

  • Funktionalität: Wenn Flur oder Treppenhaus eine spezifische, der Wohnung zugeordnete Funktion erfüllen, kann dies die Zuordnung zur Wohnfläche beeinflussen.

  • Ausstattung: Die Art der Ausstattung und Gestaltung kann ebenfalls Einfluss darauf haben, ob diese Bereiche als Teil der Wohnfläche betrachtet werden.

Vertragliche Vereinbarungen

  • Miet- oder Kaufvertrag: In manchen Fällen kann der Miet- oder Kaufvertrag spezifische Regelungen enthalten, die festlegen, ob Flur und Treppenhaus zur Wohnfläche zählen.

Regionale oder lokale Bestimmungen

  • Lokale Gesetze und Verordnungen: In manchen Jurisdiktionen könnten spezifische lokale Gesetze und Verordnungen die Bestimmung beeinflussen.

Wie wird die Wohnfläche bei Treppen ermittelt?

Die Ermittlung der Wohnfläche bei Treppen in einer Immobilie ist ein spezifisches und oft diskutiertes Thema. Verschiedene Faktoren und Normen spielen eine Rolle bei der Bestimmung, ob und wie die Fläche von Treppen zur gesamten Wohnfläche zählt.

Berechnungsmethoden

  • Wohnflächenberechnung nach DIN 277: In der Berechnung nach DIN 277 werden Treppen nicht zur Wohnfläche gezählt, da diese Norm hauptsächlich für die Berechnung der Nutzfläche angewendet wird.

  • Wohnflächenberechnung nach DIN 283: Nach der DIN 283 werden Treppen, die exklusiv zu einer Wohnung gehören, zur Wohnfläche gezählt, sofern sie den Mindestanforderungen an Höhe und Breite entsprechen.

  • Wohnflächenberechnung nach Wohnflächenverordnung (WoFlV): Die WoFlV schreibt vor, dass Treppen nur zur Wohnfläche gezählt werden, wenn sie ausschließlich zur betreffenden Wohnung gehören. Dabei werden nur 50% der Fläche von Treppen in die Berechnung einbezogen.

Einfluss von Vertragsbedingungen

Die Art, wie Treppenflächen in die Wohnflächenberechnung einfließen, kann auch durch Miet- oder Kaufverträge geregelt sein. Es ist wichtig, die spezifischen Bestimmungen im jeweiligen Vertrag zu beachten.

Spezifische Kriterien für Treppen

Bei der Ermittlung der Wohnfläche für Treppen spielen auch spezifische Maße und Bauweisen eine Rolle. Zu den Kriterien, die beachtet werden müssen, gehören:

  • Die Breite der Treppe

  • Die Höhe der Treppe

  • Die Grundfläche der Treppe

Rechtliche Aspekte

Sowohl Mieter als auch Vermieter müssen die rechtlichen Grundlagen kennen, die die Berechnung der Wohnfläche bei Treppen beeinflussen. Fehlinformationen können zu Unstimmigkeiten im Mietvertrag führen.

Berechnung in Ausnahmefällen

In einigen Fällen, wie z.B. bei Dachgeschoss-Wohnungen oder spezifischen Architekturen, können besondere Regelungen zur Berechnung der Fläche von Treppen gelten.

Nützliche Tipps zur Wohnflächenberechnung

Die Berechnung der Wohnfläche einer Immobilie ist ein komplexer und oft missverstandener Prozess, der jedoch von entscheidender Bedeutung ist. Da die Wohnfläche direkten Einfluss auf den Wert und die Attraktivität einer Immobilie hat, ist die Berechnung dieser Fläche in vielen Kontexten relevant.

Im Folgenden werden verschiedene Tipps und Ratschläge zur präzisen Wohnflächenberechnung gegeben:

1. Verstehen der Grundbegriffe

Wohnfläche:

Die Wohnfläche umfasst jene Bereiche einer Immobilie, die tatsächlich zum Wohnen genutzt werden können. Hierzu zählen Wohn-, Schlaf-, Kinderzimmer, Küchen sowie Flure, die ausschließlich zur Wohnung gehören.

Nutzfläche:

Die Nutzfläche erfasst nicht nur die Wohnfläche, sondern auch Nebenflächen wie Keller, Dachboden, Technikräume und eventuell Garagen.

2. Wahl der Richtigen Methode

Verschiedene Normen und Verordnungen können zur Berechnung der Wohnfläche herangezogen werden. Die Wahl der Methode sollte sorgfältig getroffen werden:

DIN 277:

Diese Norm ist eher für gewerbliche Gebäude relevant und teilt Flächen in Hauptnutzflächen, Nebennutzflächen und Funktionsflächen ein.

DIN 283:

Eine ältere Norm, die speziell für Wohngebäude entwickelt wurde, aber mittlerweile seltener angewendet wird.

Wohnflächenverordnung (WoFlV):

Die gängigste Methode in Deutschland, die klare Regeln für die Berechnung der Wohnfläche in Wohnungen und Häusern bietet.

3. Berechnung von Spezialbereichen

Manche Bereiche einer Immobilie erfordern besondere Aufmerksamkeit:

Treppen:

Treppen innerhalb der Wohnung können in bestimmten Umständen zur Wohnfläche gezählt werden. Die Details können komplex sein.

Balkone und Terrassen:

Oft werden diese nur anteilig zur Wohnfläche gerechnet. Die genauen Prozentsätze können je nach Norm variieren.

Schrägen und Nischen:

Besonders in Dachgeschosswohnungen können diese Bereiche eine Herausforderung darstellen.

4. Verwendung von Fachwerkzeugen

Professionelle Werkzeuge erhöhen die Genauigkeit:

Maßbänder:

Ein gutes Maßband kann für geradlinige Messungen nützlich sein.

Lasermessgeräte:

Für präzise, schnelle Messungen, besonders bei großen oder komplizierten Räumen.

Spezialisierte Software:

Einige Softwareprodukte können den Berechnungsprozess vereinfachen und Fehler minimieren.

5. Einbeziehung eines Fachmanns

Ein Fachmann mit Erfahrung und Kenntnis der rechtlichen Rahmenbedingungen kann unerwartete Probleme vermeiden helfen.

6. Prüfung von Vertragsbedingungen

Sorgfältige Prüfung aller relevanten Verträge kann Überraschungen vermeiden und sicherstellen, dass alle Parteien ein klares Verständnis haben.

7. Berücksichtigung Rechtlicher Aspekte

Die Nichtbeachtung gesetzlicher Vorschriften kann zu rechtlichen Problemen führen. Die Berücksichtigung aller relevanten Gesetze und Verordnungen ist entscheidend.

8. Dokumentation

Alle Schritte, Berechnungen, verwendeten Methoden und Grundlagen sollten schriftlich festgehalten werden.

9. Transparente Kommunikation

Alle Beteiligten sollten über die verwendeten Methoden und das Ergebnis der Berechnung informiert sein.

10. Regelmäßige Überprüfung

Wohnflächenberechnungen sollten bei Bedarf überprüft und aktualisiert werden, besonders wenn Änderungen am Gebäude vorgenommen wurden.

Fazit

Die Wohnflächenberechnung ist ein komplexer, aber unverzichtbarer Teil der Immobilienverwaltung, besonders wenn es um die Vermietung von Wohnungen geht. Die genaue Kenntnis der Wohnungsgröße, einschließlich spezieller Bereiche, ist nicht nur für die Wertbestimmung, sondern auch für rechtliche und praktische Wohnzwecke von entscheidender Bedeutung.

Die im Artikel vorgestellten Tipps und Methoden bieten eine wertvolle Orientierung für Vermieter und Mieter gleichermaßen. Durch ein besseres Verständnis der Berechnungsgrundlagen und die Berücksichtigung der rechtlichen Rahmenbedingungen kann ein fairer und transparenter Umgang mit der Wohnfläche gefördert werden. Die sorgfältige Beachtung der erörterten Aspekte kann Konflikte vermeiden und zu einer harmonischeren Beziehung zwischen Vermietern und Mietern beitragen.

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Tobias Beuler - Fertighausexperte

Tobias Beuler - Der Fertighausexperte Als Experte für den Fertighausbau widmet sich Tobias Beuler, der Gründer von Fertighausexperte, allen Fragen rund um Ihr Bauprojekt. Technisch ausgebildet von der HWK, kaufmännisch ausgebildet von der IHK und weitergebildet im WBZ der Universität St. Gallen sowie vom Bundesverband deutscher Fertigbau, begleitet Tobias Beuler seit 2000 europaweit den Auf- und Ausbau von Fertighäusern. Nachdem er jahrelang selbst auf Baustellen tätig war, bietet er sein Insiderwissen über Fertighausexperte.com seit 2018 an, um Andere bei Ihren Fertigbauprojekten zu unterstützen und ist in TV und Print als Bauexperte bekannt.

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