Ihr Baukindergeld
Ihr Baukindergeld – kurz und einfach erklärt
Die Baukindergeld-Förderung beantragen
Der Baukindergeldantrag
Im Portal der Kreditanstalt für Wiederaufbau finden Sie viele wertvolle Informationen zum Thema Baukindergeld Antrag, in Form eines herunterladbaren PDF. Für die gesamte Abwicklung der Zulage ist die staatliche Förderbank KfW zuständig. Anträge können ab dem 18. September 2018 eingereicht werden. Zu beachten ist, dass ein Baukindergeld Antrag spätestens 3 Monate nach dem Einzug bei der KfW eingegangen sein muss. Als Nachweis gilt das auf der amtlichen Meldebestätigung angegebene Einzugsdatum. Darüber hinaus benötigen Sie zum Feststellen Ihrer Baukindergeld Voraussetzungen durch die KfW folgende Unterlagen:
Einkommensteuerbescheide
Diese dienen zum Nachweis über Ihr aktuelles Haushaltseinkommen. Es müssen die Einkommensteuerbescheide des zweiten und dritten Kalenderjahres vor Antragseingang des Antragstellers eingereicht werden. Falls vorhanden, müssen auch die im Haushalt lebenden Ehe- oder Lebenspartner oder Partner aus eheähnlichen Gemeinschaften den Nachweis beifügen. Bei einem Antragseingang z. B. im Jahr 2018 sind die Einkommensteuerbescheide aus den Jahren 2015 und 2016 beizulegen.
Grundbuchauszug
Als Nachweis über den Eigentumserwerb muss ein Grundbuchauszug vorgelegt werden. Es kann vorkommen, dass die Grundbucheintragung über den Eigentümerwechsel noch nicht vorliegt, in diesem Fall kann der Nachweis mit der Auflassungsvormerkung erfolgen.
Um die Voraussetzungen für die Förderbedingungen nachzuweisen, laden Sie die erforderlichen Nachweise im KfW-Zuschussportal hoch. Nach erfolgreicher Beantragung erhalten Sie eine Bestätigung der KfW und müssen nur noch Ihre Identität nachweisen.
Wer hat einen Anspruch auf das Baukindergeld?
Jede Familie hat bereits ab dem ersten Kind einen Anspruch auf eine Förderung. Eine Baukindergeld Voraussetzung ist ein maximales zu versteuerndes Jahreshaushaltseinkommen von 75.000 Euro (für jedes Kind erhöht sich dieser Betrag noch einmal um 15.000 Euro). Wird dieser Betrag nicht überschritten, können Sie für jedes Kind unter 18 Jahren einen Antrag stellen. Für das förderfähige Kind muss ein Kindergeldberechtigung vorliegen. Es spielt keine Rolle, ob es sich um ein leibliches oder adoptiertes Kind handelt. Pro Kind erhalten Sie einen jährlichen Zuschuss in Höhe von 1.200 Euro. Dieser Betrag wird bis zu 10 Jahre ausgezahlt. Eine Familie mit beispielsweise 3 Kindern darf ein Jahreshaushaltskommen von 120.000 Euro nicht übersteigen und wird mit 3.600 Euro im Jahr gefördert. Eine maximale Anzahl an Kindern, die angerechnet werden können, ist aktuell nicht festgelegt. Zu berücksichtigen dabei ist allerdings eine weitere Baukindergeld Voraussetzung: Der staatliche Zuschuss gilt nur für den Ersterwerb einer selbst genutzten Immobilie.
Das bayerische Baukindergeld
Das Baukindergeld wird in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich gehandhabt. Der bayerische Freistaat hat sich entschieden auf die Förderung des Bundes noch einen Betrag von 300 Euro jährlich pro Kind draufzulegen. Somit beläuft sich der Betrag, der pro Kind jährlich ausbezahlt wird, in Bayern auf 1.500 Euro. Zusätzlich hierzu kommt eine weitere einmalige Eigenheimzulage in Höhe von 10.000 Euro, welche auch kinderlose Paare oder Singles in Anspruch nehmen können. Bei drei Kindern kommt so im ersten Jahr eine Fördersumme von 14.500 Euro zusammen. In jedem der weiteren 9 Jahre Förderzeitraum erfolgt dann eine Auszahlung in Höhe von 4.500 Euro.
Neben dem Baukindergeld haben Familien beim Gang in die eigenen vier Wände auch die Möglichkeit weitere Fördermittel der Kreditanstalt für Wiederaufbau und den landeseigenen Förderbanken in Anspruch zu nehmen. Jedes Bundesland hat für diese Förderprogramm eigene Bedingungen.
Baukindergeld auch rückwirkend
Ist ein Einzug 2018 vor dem Start der Förderung erfolgt, kann bis Ende des Jahres ein Antrag für das Baukindergeld rückwirkend gestellt werden. Es gilt, dass nur Kinder gefördert werden, die zum Datum des Einzugs (gemäß dem Datum laut amtlicher Meldebestätigung) das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hatten oder bis maximal drei Monate nach dem Einzug geboren wurden.
Baukindergeld – Fazit
Als Fazit lässt sich sagen, dass diese Förderung für Familien, die nach dem 01.01.2018 gebaut haben oder bauen werden eine willkommene Unterstützung darstellt. Für Familien, die aktuell keine Finanzierung stemmen können, wird es keine große Hilfe darstellen. Insbesondere wenn man nach 10 Jahren Förderung ohne diese Auskommen und am Ende der Zinsbindung vielleicht noch höhere Beträge stemmen muss.