Baustelleneinrichtung Checkliste – was gehört dazu

Erfahrungen & Bewertungen zu Tobias Beuler

Baustelleneinrichtung VOB

Tipp vorab: Besuchen Sie mal die Homepage von Hauskonäktchen. Die kümmern sich um Sie für das Thema Hausanschlüsse und Sie sparen viel Stress und Zeit.

 

Bevor der Hausbau starten kann, muss das Baugrundstück vorbereitet und die Baustelle eingerichtet werden. Wie dies genau auszusehen hat und welche Regeln dabei zu beachten sind, wird vom Gesetzgeber vorgegeben. Selbst dann, wenn Bauherren ihr Bauvorhaben mit einem Baupartner zusammen angehen, müssen sie bei der Einrichtung der Baustelle so einiges beachten.

Und vorab: wir gehen hier sehr ins Detail. Nicht alle unten genannten Maßnahmen müssen immer sein.

Wichtig: Scrollen Sie bitte ganz runter – dort gibt es auch ein Video, welches einen Teil der Baustelleneinrichtung schön erklärt. Auf YouTube unter „Fertighausexperte“ gibt es außerdem 300 weitere Videos zum Thema Hausbau. Viel Spaß beim Schauen ????

Neubauvorhaben realisieren – der Traum kann schnell zum Alptraum werden

Sofern beim Bau des Eigenheims Gesetze und Verordnungen nicht eingehalten werden, kann der Immobilientraum ganz schnell zum finanziellen Fiasko werden. Zunächst muss die Baustelle eingerichtet werden – dabei sind Pläne, Anträge und Versicherungen einzureichen und abzuschließen. Wenn hierbei Fehler geschehen, wird es oft teurer als gedacht. Daher sollten sich Bauherren beim Einrichten der Baustelle streng an die Vorgaben halten.

Grund dafür ist die Tatsache, dass sich Bauherren bei der Baustelleneinrichtung nicht immer genau an die jeweiligen Vorgaben halten. Alle, die die Absicht hegen, sich den Traum von den eigenen vier Wänden erfüllen zu wollen, müssen sich daher zunächst mit den zahlreichen rechtlichen Bedingungen genauestens vertraut machen. Denn beim Neubau einer Immobilie greifen diverse Verordnungen. Die wichtigste davon ist die Baustellenverordnung. In dieser werden nahezu alle für die Baustelle erforderlichen Anforderungen und Richtlinien zusammengefasst. Diese sind die Arbeitsstättenverordnung, das Arbeitsschutzgesetz sowie die Verkehrssicherungspflicht. Diese haben alle gemeinsam das Ziel, die Gesundheit und die Sicherheit von Handwerkern auf Baustellen zu gewährleisten.

Baustelleneinrichtung Vorschriften – Die allgemeinen Grundsätze nach §4 des ArbSchG müssen beachtet werden

Bei jeder neuen Planung eines Bauvorhabens müssen stets die sogenannten „allgemeinen Grundsätze nach §4 des ArbSchG“ mit einbezogen werden. Zusammengefasst bedeutet dies, dass Bauherren grundsätzlich alle Arbeitsanforderungen derart gestalten müssen, dass diese keinerlei Gefahr für die am Bau beschäftigten Arbeiter und Handwerker darstellen. Gleichfalls muss gewährleistet werden, dass durch geeignete Maßnahmen von vornherein die Unfallgefahr so weit wie möglich minimiert wird. Darüber hinaus sollte stets auch sichergestellt werden, dass die Beschäftigten in der Lage sein müssen, die angeordneten Sicherheitsmaßnahmen zu verstehen – sprich, sie müssen in einer allgemein verständlichen Form und Sprache formuliert sein.

Sofern Vorschriften des Bauherrn nur unzureichend oder gar nicht erfüllt werden, stellt dies eine Ordnungswidrigkeit dar, die grundsätzlich ein Bußgeld nach sich zieht. Sollte sich dabei ein Beschäftigter sogar schwer verletzen, dann besteht der Tatbestand einer Strafhandlung nach §26 des ArbSchG. Es droht eine Geldstrafe oder bis zu einem Jahr Gefängnis. Sobald der Bauherr hingegen eine Baufirma beauftragt die Arbeiten für ihn auszuführen, muss dieser gleichzeitig auch alle Verpflichtungen übernehmen, die zur Einhaltung des Arbeitsschutzgesetzes vonnöten sind.

Die Verkehrssicherungspflicht beim Bau eines Hauses

Sobald der Bauherr seine Verkehrssicherungspflichten an einen Betrieb abgibt, wird er aus der Pflicht genommen – allerdings nicht gänzlich, denn er hat noch immer eine gewisse Aufsichtspflicht. Hierbei haftet er zum Beispiel für alle Schäden, die entstehen, wenn es um den Bau des Hauses geht. Das gilt unter anderem dann, wenn Sicherungsmaßnahmen, die eigentlich nötig sind, nicht ergriffen werden. Ebenso muss sich der Bauherr regelmäßig informieren, wie es mit der Absicherung der Baustelle bestellt ist. Allerdings heißt dies nicht, dass Bauherren täglich kontrollieren müssen, inwieweit sich die eingestellten Beschäftigen ausreichend in eigener Regie schützen.

Info: in der Rechtsprechung werden Handwerker in die Pflicht genommen – und zwar müssen sie als Fachleute alle elementaren Sicherungsmaßnahmen selbst einhalten.(Urteil vom OLG Hamm 2014 AZ 11 W 15/14). Sofern Bauherren jedoch Hinweise erhalten, dass ein Fremdunternehmen auf der Baustelle die Sicherheit vernachlässigt, sind sie zum Eingreifen verpflichtet.

Beispielsweise gilt dies dann, wenn auch für Laien die Gefahrenquelle ersichtlich ist (das können unter anderem Auffangnetze sein, die am Baugerüst fehlen). Sollte infolge fehlender Sicherheitsvorkehrungen ein Bauarbeiter zu Schaden kommen, wird der Bauherr in Haftung genommen. So das Urteil vom OLG Stuttgart 2005, AZ 5Ss 12/05.

Grundsätzlich gilt die Verkehrssicherungspflicht für alle Personen, die befugt sind, die Baustelle zu betreten. Hierbei handelt es sich naturgemäß um Bauarbeiter, diverse Handwerker sowie Zulieferer und freiwillige Helfer. Weiterhin gilt die erweiterte Verkehrssicherungspflicht auch gegenüber Kindern – als Abenteuerspielplatz sollte das Baugelände keinesfalls dienen.

Sollte er sich nicht ausreichend um eine sichere Arbeitsstelle kümmern, dann stehen Bußgelder ins Haus, die zwischen 200 € und 5.000 € betragen können.

Die Arbeitsstättenverordnung

In der Arbeitsstättenverordnung wird die Arbeitsstättengestaltung durch den Arbeitgeber geregelt. Dieser trägt z.B. stets die Verantwortung dafür, dass Flucht- und Rettungswege freigehalten werden. Ebenso muss für Erste-Hilfe-Material gesorgt werden. Wirken freiwillige Bauhelfer am Bau mit, dann muss der Bauherr gewissermaßen die Arbeitgeberrolle übernehmen.

Sobald verschiedene Unternehmen bauseits tätig sind, hat der Bauherr die Verpflichtung, die Zusammenarbeit zu koordinieren (§3 BaustellV). Unter anderem geht es hierbei auch darum, dass alle Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung erfüllt werden können. Mit Einrichtungen, die dem Arbeitsschutz dienen und die gemeinsam genutzt werden, sparen Bauherren einerseits Platz und drüber hinaus in den meisten Fällen auch Geld. Selbstverständlich kann der Bauherr die gesamte Verantwortung auch einem Baukoordinator übertragen.(§4 Baustelle).

Weiterhin fallen unter die ArbStättV alle Regelungen, die sich auf die Tagesunterkünfte von Bauarbeitern beziehen. Grundsätzlich sind Pausenräume auf den Baustellen nötig, wenn dort mindestens vier Arbeiter oder mehr für einen Zeitraum beschäftigt sind, der länger als eine Woche andauert. Pausenräume sind meist in Containern oder in Bauwägen untergebracht. Sie sollen Arbeitern und sonstigen Beschäftigten auf der Baustelle zur Erholung dienen.

Um eine möglichst effiziente Baustellen-Einrichtung zu gewährleisten und dabei auch die ArbStättV Anforderungen zu erfüllen, wird immer ein Baustellenplan benötigt. Dieser trägt dazu bei, dass Arbeiter und Unternehmen stets darüber informiert sind, wo sich auf der Baustelle, was befindet.

Die Erstellung dieses Plans sollte vom Baukoordinator oder vom Bauherrn, bereits vor Baubeginn, erstellt werden – und zwar im engen Austausch mit den jeweiligen Baupartnern. Hier sollen allerdings nicht nur die Grundrisse des Hauses maßstabsgetreu eingezeichnet sein, sondern auch die Standorte und die Lage der benötigten Anschlüsse und Maschinen sowie die Lagerplätze für Bauschutt und Baumaterial. Sämtliche Sozial- und Leitungs-Einrichtungen (wie z.B. die Tagesunterkünfte für die Bauarbeiter) sind hier ebenfalls festzuhalten. Darüber hinaus müssen auf dem Plan auch die Bürocontainer sowie die sanitären Anlagen und Baustraßen zu finden sein.

Für die Baustelle wichtige Genehmigungen einholen

Sobald alle rechtlichen Vorgaben erfüllt sind und die Baugenehmigung erteilt wurde, muss sich der Bauherr mit der Baustellenplanung beschäftigen. Dabei hängt die Art und der Umfang der Baustelleneinrichtung maßgeblich von diversen Faktoren ab.

Diese sind:

  • die Art des Bauwerks
  • die Größe des Bauprojekts
  • die Bauzeit
  • die Witterungseinflüsse
  • lokale Gegebenheiten wie z. B. die Geländeform oder die Nachbarbebauung

Je nachdem, wie groß sich das jeweilige Projekt gestaltet, hat der Baukoordinator oder der Bauherr auch die Pflicht, die Baustelle anzukündigen. Diese Vorankündigung ist sichtbar auf der Baustelle auszuhängen. Darüber hinaus muss sie auch vor Wind- und Wettereinflüssen geschützt werden. Sollte auf dem Grundstück der nötige Platz fehlen, um die erforderlichen Utensilien, wie z. B. Gerüst, Container, Baukran oder Baumaterial abzustellen, kann unter gewissen Umständen auch die Straße oder der Gehweg mit genutzt werden. Hierfür ist allerdings zwingend erforderlich bei der Behörde eine Sondernutzungserlaubnis einzuholen (in den meisten Fällen handelt es sich dabei um das Straßenverkehrsamt).

Eine weitere Besonderheit ergibt sich dann, wenn sich die Baustelle in der Nähe einer Flugsicherungseinrichtung oder eines Flugplatzes befindet. Dann muss der Bauherr eine Genehmigung für Luftfahrthindernisse beantragen. Werden auf dem Baugrundstück eines oder mehrere Geräte eingesetzt, müssen auch für diese gesonderte Genehmigungen eingeholt werden. Sobald dann alle benötigten Unterlagen vorliegen, kann endgültig mit der Einrichtung der Baustelle begonnen werden.

Aber auch jetzt, muss der Bauherr vor Beginn der Bauarbeiten noch diverse Maßnahmen auf dem Baugrund vornehmen. So sind dies unter anderem die professionelle Altlasten-Entfernung, wenn zum Beispiel Chemikalien, kontaminiertes Material oder andere giftige Substanzen auf dem Baugrund gefunden wurden.

Ebenso muss ein Antrag für den Bauwasseranschluss sowie für den Baustrom beantragt werden. Zudem müssen für die Baufahrzeuge entsprechende Zufahrtsmöglichkeiten eingerichtet werden.

In der Regel sind die ersten Arbeiter auf der Baustelle die Vermesser. Diese übertragen die markantesten Punkte auf dem Grundstück auf den Baustellenplan. Sobald alle erforderlichen Stellen abgesteckt sind, hat der Bauherr noch für die nötige Baustellensicherung zu sorgen.

Der Rundumschutz an der Baustelle, die Versorgung mit Wasser und Strom oder das Aufstellen von Containern und Bauwerken: dies alles kostet eine ganze Menge Geld. Einen Pauschalbetrag, wie hoch sich die Kosten für die Baustelleneinrichtung belaufen, kann man nicht nennen. Denn hierbei spielt die Größe des jeweiligen Projekts und die individuellen Gegebenheiten sowie die Dauer der Arbeiten eine maßgebliche Rolle. Sobald sich der Bauherr einen geeigneten Baupartner zur Seite nimmt, muss er in etwa mit einer Summe von 5 % bis 10 % des Angebotspreises der Immobilie für die Baustelleneinrichtung rechnen. Geht man von der Annahme aus, dass die Herstellung des Objekts 200.000 € beträgt, wären also 10.000 € bis 20.000 € zu veranschlagen. Wichtig dabei ist es auf jeden Fall die Leistungsbeschreibung des Bauvorhabens genau zu prüfen. Sofern dort z. B. vermerkt ist, dass der Bauherr für die Wasser und Stromversorgung selbst aufkommen muss, kann dies unter Umständen zu Verzögerungen führen, wenn sich vorher nicht fristgerecht darum gekümmert wurde.

Din Baustelleneinrichtung – sich als Bauherr ausreichend absichern

Auf jeden Fall sollte sich der Bauherr entsprechend absichern, wenn es darum geht die Baustelleneinrichtung zu organisieren. Sobald er dies in Eigenverantwortung bewerkstelligt, müssen die entsprechenden Versicherungen abgeschlossen werden. Eine der wichtigsten dieser Art stellt die Bauherrenhaftpflichtversicherung dar. Diese schützt davor, sich gegen die finanziellen Folgen von Unfällen aller Art auf der Baustelle abzusichern.

Die ersten Arbeiter auf der Baustelle sind in der Regel die Vermesser. Sie übertragen die wichtigsten Punkte des Baustellenplans auf das Grundstück. Sind alle abgesteckt, muss der Bauherr für die notwendige Sicherung der Baustelle sorgen.

Darunter fallen:

  • Bauzaun
  • Leitplanken
  • Beleuchtung
  • Gewässerschutz
  • Baumschutz
  • Leitungsschutz
  • Nachbarschaftsschutz
  • Brandschutz
  • Witterungsschutz
  • Bodenschutz

Außerdem sollte der Bauherr auf der Baustelle die wichtigsten Telefonnummern hinterlegen, zum Beispiel von Notarzt, Polizei, Feuerwehr und den Versorgungsunternehmen für Strom, Wasser und Gas. Auch eine Erste-Hilfe-Ausrüstung muss er auf der Baustelle bereithalten. An den Bauzäunen sollten gut sichtbar und in ausreichender Anzahl Warnschilder „Baustelle betreten verboten“ aufgehängt sein.

Das an den meisten Baustellen montierte Schild, dass Eltern für ihre Kinder haften müssen, Trift allerdings nur unter bestimmten Bedingungen zu: richtet ein nicht deliktfähiges Kind auf einer Baustelle einen Schaden an und verletzt es sich dabei noch, so haften die Eltern nur im Falle einer Aufsichtspflichtverletzung. Diese ist im Einzelfall oft sehr schwer nachweisbar. Konnte das Kind hingegen die Baustelle betreten, weil diese nicht ordnungsgemäß gesichert war, dann haftet letztlich der Bauherr, der zuvor seiner Verkehrssicherungspflicht nicht nachkam.

Kosten der Baustelleneinrichtung und der Baustelle sind von vielen Faktoren abhängig

Das Aufstellen von Bauhütten, die Versorgung mit Wasser und Strom, der Schutz rund um die Baustelle: das alles kostet – und meist nicht wenig. Wie viel genau lässt sich nicht pauschal beantworten. Da kommt es stark auf die Größe des Bauprojektes, Dauer der Arbeiten und individuellen Gegebenheiten des Bauvorhabens an: Bauvolumen, Grundstückslage, Bodenverhältnisse, der geplante Geräteeinsatz und zahlreiche weitere Faktoren.

Als Bauherr die richtige Absicherung wählen

Hat es der Bauherr versäumt, notwendige Sicherungsmaßnahmen zu ergreifen oder die Baustelle nach außen ausreichend abzusichern, kann das unter Umständen existenzbedrohende Schadenersatzansprüche (§ 823 Abs. 1 BGB) nach sich ziehen. Daher lohnt es sich für Bauherren eine Bauherrenhaftpflichtversicherung abzuschließen, um sich gegen finanzielle Folgen von Unfällen auf der Baustelle abzusichern.

Und hier geht es zu Youtube und zum oben genannten Erklärvideo, welches nicht nur eine Hausübergabe begleitet, sondern auch auf die im Text genannte Strassenabsperrung eingeht:

FAQs zum Thema Baustelleneinrichtung

Eine Baustelleneinrichtung umfasst alle vorübergehenden Maßnahmen und Einrichtungen, die für den reibungslosen Ablauf einer Baustelle erforderlich sind. Dazu gehören beispielsweise Bauzäune, Container, Gerüste, Strom- und Wasserversorgung sowie Sanitäranlagen. Baustelleneinrichtungen sind wichtig, um die Sicherheit der Arbeiter zu gewährleisten, den Arbeitsablauf zu optimieren und die Umweltauswirkungen zu minimieren.

Die Auswahl der Baustelleneinrichtung hängt von verschiedenen Faktoren ab. Dazu gehören die Art und Größe des Bauprojekts, die geografischen und geologischen Bedingungen, die Zugänglichkeit der Baustelle, die Bauzeit, die Anzahl der Arbeiter sowie die gesetzlichen Vorschriften und Bestimmungen. Eine sorgfältige Analyse dieser Faktoren ist entscheidend, um die geeignete Baustelleneinrichtung auszuwählen.

Bei der Baustelleneinrichtung müssen verschiedene Sicherheitsmaßnahmen berücksichtigt werden. Dazu gehören die ordnungsgemäße Kennzeichnung von Gefahrenbereichen, die Bereitstellung von Schutzausrüstung für die Arbeiter, die Einrichtung von Notausgängen und Rettungswegen, die Sicherung von Baugruben und Gräben sowie die regelmäßige Inspektion und Wartung der Einrichtungen. Es ist wichtig, alle geltenden Sicherheitsvorschriften und -standards einzuhalten, um Unfälle und Verletzungen zu vermeiden.

Um die Baustelleneinrichtung umweltfreundlicher zu gestalten, können verschiedene Maßnahmen ergriffen werden. Dazu gehören die Verwendung von energieeffizienten Geräten und Beleuchtung, die Nutzung erneuerbarer Energien wie Solarenergie, die Reduzierung von Abfällen und die Förderung des Recyclings, die Anwendung von umweltfreundlichen Baustoffen, die Minimierung von Lärm- und Staubemissionen sowie die Einhaltung von Umweltauflagen und -bestimmungen. Durch diese Maßnahmen kann der negative ökologische Fußabdruck einer Baustelle reduziert werden.

Autor Tobias Beuler

Aktualisiert: 05.06.2021

social icon social icon social icon

Newsletter Anmeldung

Als Experte für den Fertighausbau widmet sich Tobias Beuler, der Gründer von Fertighausexperte, allen Fragen rund um Ihr Bauprojekt.

Technisch ausgebildet von der HWK, kaufmännisch ausgebildet von der IHK und weitergebildet im WBZ der Universität St. Gallen sowie vom Bundesverband deutscher Fertigbau, begleitet Tobias Beuler seit 2000 europaweit den Auf- und Ausbau von Fertighäusern. Nachdem er jahrelang selbst auf Baustellen tätig war, bietet er sein Insiderwissen über Fertighausexperte.com seit 2018 an, um Andere bei Ihren Fertigbauprojekten zu unterstützen und ist in TV und Print als Bauexperte bekannt.


Auf unserer Website erhalten Sie kostenlose Tipps rund rum den Fertighausbau und können auf Wunsch eine individuelle Betreuung Ihres Bauprojekts buchen. Unsere Experten helfen Ihnen u. a. beim Prüfen von Angeboten und Baubeschreibungen oder dem Optimieren von Werkverträgen, damit Sie Baurisiken mindern können. Zudem besuchen wir Baustellen vor Ort und führen bspw. Rohbaukontrollen durch oder begleiten Hausabnahmen.

Holen Sie sich professionelle Unterstützung und verhindern Sie Bauzeitverzögerungen, Mängel oder lästige Diskussionen um Schadensersatzansprüche. Wir helfen Ihnen.

Shop - Unsere 4 Bestseller

Rohbaukontrolle Haus Produktbild

1.499,40  inkl. MwSt.

Mehr Informationen zu Fertighäusern und weiteren Themen

Wenn Sie sich noch unsicher sind, ob diese Bauform, die richtige für Sie ist, empfehlen wir Ihnen sich noch weitere Artikel und Erfahrungsberichte auf unserer Homepage durchzulesen. Der Fertighausexperte hat mehrere Bauvorhaben begleitet und kann daher einen ausführlichen Einblick in Fertighaus-Welt geben. Auf der Startseite finden Sie im Menü eine Übersicht zu den weiteren Berichten.

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht. Pflichtfelder sind mit * gekennzeichnet.

Post comment